Kaufmann-Märke Pödeldorfer Straße
Flächennutzungsplan und
Bebauungsplanänderungsverfahren
Neuer ALDI-Süd Laden entsteht anstelle der Alutubenfabrik
Kaufmann & Sohn. Kaufmann hat sich lange Jahre geweigert, für
vorgeschriebene Filteranlagen zu sorgen und sorglos giftigen und
stinkigen Dreck in die Luft gepustet. Begründung: Hohe Investition,
wenn Druck von Stadt, dann Abwandern ins Land mit Verlust von
Arbeitsplätzen in der Stadt. Endlich stand auf Betreiben der GAL
der von Bürgern lang ersehnte Schornstein, dreht uns Kaufmann den
Strick um, geht weg aus Bamberg, vernichtete Arbeitsplätze in
Bamberg – und schenkt der GAL einen hübschen neuen Schornstein…
Grundstück wird verkauft an Investor und
Projektentwickler Floth, der mit ALDI – Süd vertraglich einig
wird. Aldi geht in die Städte, weg von der Peripherie, da kommt das
Gelände gerade recht.
Erste Besprechungen im Vorfeld ergeben mit uns:
1. Flächennutzungsänderung:
Einzelhandel/Lebensmittel/Discounter Aldi kann von GAL dann
befürwortet werden, wenn weitere Angebote für Ortsteil zur
Nahversorgung am Platz gemacht werden. Diese Forderung wird
erfüllt, es kommen REWE, ein Bäcker und ein Metzger dazu. GAL
stimmt Flächennutzungsplan zu.
2. Bebauungsplanänderung: Zwar kündigt Floth an,
dass Aldi weg geht von üblicher Einheitsarchitektur und verspricht
hohe Qualität. GAL erwartet Änderung in Raumaufteilung, die an
System Parkierungsfläche vor dem Markt festhält. Ebenso Änderung
der Straßenansichten, damit städtebauliche Abrundung – wie sie
bei Kaufmann-Gebäuden vorhanden – bestehen bleibt. Z.B. durch Integrieren
der vorhandenen Fabrikfassaden. Dem wird vom Projektentwickler nicht
entsprochen, es sei nicht wirtschaftlich.
Die Behandlung der Einwände von Trägern
Öffentlicher Belange zu gleicher Kritik ist nicht
zufriedenstellend:
Anwohner: Ruhendes Blech unter die Erde oder hinters
Haus, damit der Platz frei für eine städtebauliche
Gesamtgestaltung in Hinblick auf Bahnhofsvorplatz und –rückplatzneugestaltung:
Abgelehnt
Denkmalpflege/Heimatpflege/BUND Naturschutz/Hist.
Verein: empfohlene Randbebauung bzw. Nutzung der stadtbildprägenden
Fassaden von Haus Nr. 1 und 3a: nicht entsprochen
StRin Petra Friedrich
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