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Umwelt- und Verkehrssenat - 25. Januar 2007

Wahl zwischen Pest und Cholera

Anhörung zum Thema Mobilfunk auf Antrag der GAL

 

Schon seit einigen Jahren weist die GAL auf Risiken beim Mobilfunk hin, was bisher eher läppisch abgetan wurde, da die wissenschaftliche Seite relativ unsicher war. Laut Süddeutscher Zeitung vom 31.01.07 belegen jetzt finnische und britische Langzeitstudien, dass "Handy Krebs auslösen können".

Auf Antrag der GAL fand am 25.01.07 eine Anhörung zum Thema Mobilfunk im Umwelt- und Verkehrssenat statt. Experten aus Gräfeling – dort wurde die Aufstellung von Mobilfunkantennen systematisch geplant – schilderten die technischen, gesundheitlichen und juristischen Positionen.

Welche Situation haben wir in Bamberg?

  • 114 Sender an 47 Standorten

  • Einen genauen Bebauungsplan, in dem z.B. bestimmte Orte für Mobilfunkantennen, ausgenommen werden, gibt es nicht umfassend, da einerseits Bamberg eine größtenteils historische Stadt ist und andererseits die Stadt keinen Zugriff auf die us-amerikanischen Liegenschaften hat.

Rechtliche Situation:

Die Aufstellung von Mobilfunkantennen sind privatrechtliche Verträge zwischen den jeweiligen Hauseigentümern und den Mobilfunkunternehmen, auf die Stadt so gut wie keinen Einfluss hat.

Wahl zwischen Pest und Cholera, z.B. Standort Feldkirchenstraße:

Es ist eine Mobilfunkantenne auf dem Unistandort Feldkirchenstraße geplant. Eine weitaus geringe Strahlenbelastung für die Anwohner und die Schulen in der Umgebung hätte man, wenn man diese Antenne auf das Hochhaus am Troppauplatz stellen würde. Dieses gehört aber der katholischen Kirche, die prinzipell – was wir eigentlich gut finden – auf ihren Gebäuden keine Mobilfunkenantennen zulässt.

Fazit der Sitzung für die GAL ist,

dass es durchaus rechtlich und technisch möglich ist, die gesamte Stadt mit einer rechtlich verbindlichen Netzplanung zu überziehen. Dies ist aber:
1. ein äußerst aufwendiger und dornenreicher Weg.
2. Auch die bisher unbeplanten Innenstadtbereiche müssten alle einen Bebauungsplan erhalten, was verwaltungstechnisch nur unter gigantischem Aufwand zu leisten wäre.
3. Hat die Netzplanung aufgrund des ungebrochenen Wachstums im Mobilfunkbereich nur max. fünf Jahre Bestand, dann muss neu geplant werden.
4. Auch bei einer Gesamtnetzplanung durch die Stadt hätten ersten die vorhandenen Standorte Bestandsschutz und müsste zweitens die Stadt an den bis jetzt "unterversorgten" Orten technisch mögliche Standorte ausweisen.

Es bleibt also die Frage, ob durch eine Gesamtnetzplanung die derzeit anstehenden Probleme gelöst werden können. Auch die GAL ist hin und her gerissen. Letztendlich ist der Gesetzgeber in Berlin gefordert, solange einen Ausbaustopp für Mobilfunkstandorte zu verhängen, solange die gesundheitlichen Auswirkungen noch ungeklärt sind und begründeter Verdacht besteht, dass Mobilfunk krank macht.

StRin Kiki Laaser