Wahl zwischen Pest und Cholera
Anhörung zum Thema Mobilfunk auf Antrag
der GAL
Schon seit einigen Jahren weist die GAL auf Risiken
beim Mobilfunk hin, was bisher eher läppisch abgetan wurde, da die
wissenschaftliche Seite relativ unsicher war. Laut Süddeutscher
Zeitung vom 31.01.07 belegen jetzt finnische und britische
Langzeitstudien, dass "Handy Krebs auslösen können".
Auf Antrag der GAL fand am 25.01.07 eine Anhörung
zum Thema Mobilfunk im Umwelt- und Verkehrssenat statt. Experten aus
Gräfeling – dort wurde die Aufstellung von Mobilfunkantennen
systematisch geplant – schilderten die technischen,
gesundheitlichen und juristischen Positionen.
Welche Situation haben wir in Bamberg?
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114 Sender an 47 Standorten
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Einen genauen Bebauungsplan, in dem z.B.
bestimmte Orte für Mobilfunkantennen, ausgenommen werden, gibt
es nicht umfassend, da einerseits Bamberg eine größtenteils
historische Stadt ist und andererseits die Stadt keinen Zugriff
auf die us-amerikanischen Liegenschaften hat.
Rechtliche Situation:
Die Aufstellung von Mobilfunkantennen sind
privatrechtliche Verträge zwischen den jeweiligen Hauseigentümern
und den Mobilfunkunternehmen, auf die Stadt so gut wie keinen
Einfluss hat.
Wahl zwischen Pest und Cholera, z.B. Standort
Feldkirchenstraße:
Es ist eine Mobilfunkantenne auf dem Unistandort
Feldkirchenstraße geplant. Eine weitaus geringe Strahlenbelastung
für die Anwohner und die Schulen in der Umgebung hätte man, wenn
man diese Antenne auf das Hochhaus am Troppauplatz stellen würde.
Dieses gehört aber der katholischen Kirche, die prinzipell – was
wir eigentlich gut finden – auf ihren Gebäuden keine
Mobilfunkenantennen zulässt.
Fazit der Sitzung für die GAL ist,
dass es durchaus rechtlich und technisch möglich
ist, die gesamte Stadt mit einer rechtlich verbindlichen Netzplanung
zu überziehen. Dies ist aber:
1. ein äußerst aufwendiger und dornenreicher Weg.
2. Auch die bisher unbeplanten Innenstadtbereiche müssten alle
einen Bebauungsplan erhalten, was verwaltungstechnisch nur unter
gigantischem Aufwand zu leisten wäre.
3. Hat die Netzplanung aufgrund des ungebrochenen Wachstums im
Mobilfunkbereich nur max. fünf Jahre Bestand, dann muss neu geplant
werden.
4. Auch bei einer Gesamtnetzplanung durch die Stadt hätten ersten
die vorhandenen Standorte Bestandsschutz und müsste zweitens die
Stadt an den bis jetzt "unterversorgten" Orten technisch
mögliche Standorte ausweisen.
Es bleibt also die Frage, ob durch eine
Gesamtnetzplanung die derzeit anstehenden Probleme gelöst werden
können. Auch die GAL ist hin und her gerissen. Letztendlich ist der
Gesetzgeber in Berlin gefordert, solange einen Ausbaustopp für
Mobilfunkstandorte zu verhängen, solange die gesundheitlichen
Auswirkungen noch ungeklärt sind und begründeter Verdacht besteht,
dass Mobilfunk krank macht.
StRin Kiki Laaser
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