Geltender Nichtraucherschutz treibt seltsame
Blüten
Aktuell zum laufenden Volksbegehren zum
Nichtraucherschutz will die GAL-Stadtratsfraktion von der Verwaltung
wissen, wie die momentan geltenden Regelungen in Bamberg konkret
umgesetzt werden. Denn die aktuelle Gesetzeslage sei alles andere
als eindeutig und treibt seltsame Blüten, erläutert Peter Gack in
einem Antrag an die Stadt.
In der „getränkegeprägten Gastronomie“ mit Räumen
unter 75 qm dürfe geraucht werden. „Aber was bedeutet
getränkegeprägt? Wie wird das in Bamberg ausgelegt?“ fragt Gack. Für
problematisch hält er auch die Vorschrift, dass in größeren
Gaststätten mit Raucher-Nebenzimmern der Zutritt für Minderjährige
untersagt ist. Gleiches gilt für Diskotheken, in deren
Raucherbereichen auch nicht getanzt werden darf. „Wie und von wem
wird das kontrolliert?“ will der GAL-Stadtrat nun von der Verwaltung
wissen, „und welche Sanktionen werden bei Verstößen verhängt?“ Die
GAL fürchtet, dass die geltenden Regelungen kaum durchsetzbar sind
und die Verwaltung nur über Gebühr belasten.
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