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Pressemitteilung vom 27. November 2009

Geltender Nichtraucherschutz treibt seltsame Blüten

 

Aktuell zum laufenden Volksbegehren zum Nichtraucherschutz will die GAL-Stadtratsfraktion von der Verwaltung wissen, wie die momentan geltenden Regelungen in Bamberg konkret umgesetzt werden. Denn die aktuelle Gesetzeslage sei alles andere als eindeutig und treibt seltsame Blüten, erläutert Peter Gack in einem Antrag an die Stadt.

In der „getränkegeprägten Gastronomie“ mit Räumen unter 75 qm dürfe geraucht werden. „Aber was bedeutet getränkegeprägt? Wie wird das in Bamberg ausgelegt?“ fragt Gack. Für problematisch hält er auch die Vorschrift, dass in größeren Gaststätten mit Raucher-Nebenzimmern der Zutritt für Minderjährige untersagt ist. Gleiches gilt für Diskotheken, in deren Raucherbereichen auch nicht getanzt werden darf. „Wie und von wem wird das kontrolliert?“ will der GAL-Stadtrat nun von der Verwaltung wissen, „und welche Sanktionen werden bei Verstößen verhängt?“ Die GAL fürchtet, dass die geltenden Regelungen kaum durchsetzbar sind und die Verwaltung nur über Gebühr belasten.