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Pressemitteilung vom 7. Mai 2009

GAL hält Strafanzeige gegen Kaiserdom aufrecht

Kaiserdom leitet laut GAL seit Jahren Abwässer ein, die über dem Grenzwert liegen

 

Erfreut, aber auch skeptisch zeigten die Bamberger Grünen über die öffentlich verbreitete Nachricht, die Brauerei Kaiserdom in Gaustadt werde ihre Maßnahmen zur Abwasserneutralisation bis Ende Mai abschließen. Hintergrund dafür war eine Strafanzeige des Grünen-Vorstands vom April. Die GAL befürchtet, durch Abwässer aus dem Brauereigelände könnte nicht nur das Kanalnetz geschädigt werden – wie schon geschehen -, sondern auch das Grundwasser, die Kläranlage und Mitarbeiter des städtischen Entsorgungs- und Baubetriebs.

"Das wäre ja ein toller Erfolg, wenn die Firma Kaiserdom nun plötzlich so schnell Abhilfe schafft", meint GAL-Vorstandsmitglied Sylvia Schaible dazu in einer Pressemitteilung. Sie erinnert daran, dass bereits im Jahr 2000 die Stadt erste Schäden am öffentlichen Kanalnetz reparieren musste, die eindeutig auf die unzulässige Entwässerung der Gaustadter Brauerei zurückzuführen waren. Erst im Jahr 2007 habe die GAL-Stadtratsfraktion erfahren, dass die eingeleiteten Abwässer aber auch Jahre später noch über den gesetzlichen Grenzwerten liegen, und habe sofort Abhilfe gefordert, ergänzt ihre Vorstandskollegin und damalige Stadträtin Petra Friedrich. Seither seien von der Stadt mehrere Fristen gesetzt worden, die Firma Kaiserdom habe im Gegenzug mehrere Gerichtsverfahren angestrengt.

"Wir freuen uns natürlich, wenn tatsächlich etwas geschieht – angesichts dieser Vorgeschichte können wir uns einer gewissen Skepsis jedoch nicht erwehren", so Friedrich und Schaible. Sie wollen ihre Strafanzeige in jedem Fall aufrecht erhalten, weil sie die Gefahren noch nicht ausgeräumt sehen. Derzeit ermittelt die Wasserschutzpolizei.

Inzwischen haben sich nach Angaben der GAL auch noch eine ganze Reihe Gaustadter Anwohner gemeldet, die seit über einem Jahr immer wieder unter dem Gestank aus den Kanalöffnungen beim Betriebsgelände leiden. Auch dieser Vorgang liegt der Stadtverwaltung laut GAL vor.