Nachtrag zur gaz-62-Titelstory
"Schöne neue Arbeitswelt"
In der Nr. 62 der gaz berichteten
wir unter der Überschrift "Schöne
neue Arbeitswelt" über die dubiosen Praktiken des
Logistikunternehmers Jochen Knickrig*. Der -Langzeitarbeitslose
Bert Heumann*, der gut ein Jahr für Knickrig gearbeitet hatte,
wollte sich nicht gefallen lassen, dass er Überstunden nicht
bezahlt bekam und ihm zustehender Urlaub "verfallen"
war, und zog mit Unterstützung seiner Gewerkschaft vor den Kadi.
Das Ergebnis des Verfahrens wollen wir den gaz-LeserInnen nicht
vorenthalten.
Das Arbeitsgericht Bamberg folgte
weitgehend der Argumentation Heumanns und schlug schließlich
einen Vergleich vor: Knickrig muss an seinen ehemaligen
Angestellten nicht nur 4000 Euro zahlen, sondern ihm auch ein
ordentliches Arbeitszeugnis für seine Tätigkeit ausstellen. Der
Anwalt des Beklagten akzeptierte den Vergleich, auf sein Geld und
sein Zeugnis musste Heumann allerdings über zwei Monate warten.
Erst als die Gewerkschaft die Zwangsvollstreckung eingeleitet
hatte, bequemte sich Knickrig, seine Verpflichtungen zu erfüllen.
Knickrigs Unternehmensstrategie,
sich mit Tricks und Kniffen über bestehende Gesetze hinweg zu
setzen, scheint aber auch anderweitig Folgen zu haben. So ist
Heumann mittlerweile als Zeuge in einem Verfahren vernommen
worden, in dem es um die Schwarzarbeitspraktiken im Hause
Knickrigs geht. Und wie Knickrig selbst gegenüber Beschäftigten
seiner Firma verlauten ließ, wurde er zu einer Geldbuße von 5000
Euro verdonnert, weil seine Fahrer mit fiktiven Urlaubs- und
Arbeitszeitbescheinigungen ständig die vorgeschriebenen
Höchstgrenzen bei den Lenkzeiten überschritten hatten.
*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.
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