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Glossar

Elektromagnetische Strahlung

Bei Mobilfunk (Antennen, Handys, W-Lan usw.) treten Schwingungen elektrischer und magnetischer Felder auf, die sich im Raum mit Lichtgeschwindigkeit ausbreiten und mit Schallwellen vergleichbar sind. Mit Schallwellen kann man bekanntlich Gläser zerstören, wenn man ihre Resonanzfrequenz trifft. Ähnlich bei elektromagnetischen Wellen: Sie können bei entsprechender Frequenz Moleküle in Schwingungen versetzen. Bislang geht man davon aus, dass die Moleküle dadurch aber nicht kaputt gehen oder in ihrer Gestalt verändert werden, sondern sich nur ihre Temperatur erhöht. (Bei der Mikrowelle wird diese Funktion zum Kochen genutzt!) Mobilfunk-skeptische Wissenschaftler versuchen nachzuweisen, dass die hochfrequenten und gepulsten elektromagnetischen Strahlen des Mobilfunks aber auch zellverändernde Auswirkungen bei lebenden Organismen haben (also auch beim menschlichen Körper).

 

Grenzwerte

Die Grenzwerte für elektromagnetische Strahlen wurden 1997 per Verordnung (26. BImSchV) festgelegt, die auf dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beruht. Zuständig sind hierzulande die deutsche Strahlenschutzkommission bzw. das Bundesumweltministerium. Der Grenzwert für Strahlen bei 2000 MHz (Bereich des UMTS-Netzes) liegt bei 10.000.000 Mikrowatt (Abk. µW/m², entspricht 10 W/m²), für 1800 MHz (E- und D-Netz GSM) bei 9.000.000 µW/m² und für 900 MHz (D-Netz GSM) bei 4.500.000 µW/m². Vor der Festsetzung der Grenzwerte wurde die biologische Wirkungsschwelle untersucht, jedoch beschränkte man sich dabei auf die Erwärmung von Organismen durch elektromagnetische Strahlen (thermische Wirkung) und prüfte nicht die sonstigen (athermischen) Auswirkungen. Die seit 1997 in diesem Bereich gemachten besorgniserregenden Studien wurden von den Verantwortlichen der deutschen Strahlenschutzkommission zwar zur Kenntnis genommen, veranlassten diese aber nicht dazu, die Grenzwerte in Frage zu stellen. Im EEG nachweisbare Hirnstromveränderungen stellten Medizner bei 1.000 µW/m² fest. Ein Anstieg von Chromosomenbrüchen bei Kühen trat bei 420 µW/m² auf. Ab 100 µW/m² gibt es bei Schulkindern Motorik-, Gedächtnis- und Aufmerksamkeitsstörungen.

 

Reg TP

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (www.regtp.de). Dort müssen sich Mobilfunkbetreiber für jeden Standort eine Standortbescheinigung ausstellen lassen. Darin werden gemäß den vorgegebenen Grenzwerten die Sicherheitsabstände für jede Anlage bestimmt. Die Standortbescheinigung muss zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Stadt Bamberg vorgelegt werden. Für jede Änderung ist eine neue Standortbescheinigung zu beantragen. Bisher hat die RegTP in ganz Deutschland 70.884 Mobilfunkbasisstationen an 52.480 Standorten genehmigt. Die für den Raum Bamberg zuständige RegTP-Stelle in Bayreuth erteilt BürgerInnen auch Auskünfte über Standorte und Anträge: Leibnitzstr. 4, 95402 Bayreuth, Tel. 0921/7557272.

 

Baurecht

Die Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen ist in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Sie sind genehmigungsfrei, soweit sie eine Höhe von 10 Metern nicht überschreiten. Das heißt, dass eine Kommune Antennen unter 10 Metern in der Regel nicht verhindern kann. In Bebauungsplänen kann die Errichtung von Mobilfunkantennen nicht pauschal ausgeschlossen werden. Am weitesten gehen die Befugnisse der Kommune bei reinen Wohngebieten, wo gewerbliche Nutzungen (und das sind Mobilfunkantennen) untersagt werden können. Eine beschränkte Möglichkeit der Einflussnahme hat eine Kommune, indem sie eine Gestaltungssatzung erlässt. Aber: Ein generelles Verbot von Mobilfunkantennen ist auch auf diesem Weg nicht möglich. In der engeren Umgebung von oder auf Baudenkmälern müssen die Denkmalbehörden eingeschaltet und kann eine Genehmigung versagt werden. Relevant ist bei allen baurechtlichen Fragen nur die städtebauliche Bedeutung der Anlage. Gesundheitsvorsorge ist hier kein Argument, denn von der Rechtssystematik her wurde dem bereits durch die Einhaltung der Grenzwerte und die Auflagen der RegTP-Standortbescheinigung Rechnung getragen. In Bezug auf Mobilfunk ist das Baurecht also ziemlich verzwickt und die Rechtssprechung hat bislang keine ganz einheitliche Linie. Es kommt also immer auch darauf an, wie mutig einzelne Kommunen ihre Spielräume ausnützen und eventuellen Klagen der Mobilfunkbetreiber trotzen.

 

GSM

Global System for Mobile Communications. Mit dieser Technik funktionieren die heutigen Handys.

 

UMTS

Universal Mobile Telecommunication System. Es ermöglicht neben Sprachkommunikation auch Bild- und Videoübertragung. Das Netz befindet sich gerade im Aufbau und stößt auf massive Ablehnung, weil Kritiker diese Technik für verzichtbar halten, v.a. angesichts der möglichen gesundheitlichen Schädigungen. Die Versteigerung der UMTS-Lizenzen brachte dem Bundesfinanzminister vor vier Jahren 50 Milliarden Euro ein. Auch wenn es nicht offiziell zugegeben wird: Dieser Finanz-Coup bindet jetzt der Bundesregierung die Hände. Würde den Mobilfunkfirmen der UMTS-Ausbau verwehrt, kämen immense Schadensersatzforderungen auf Schröder & Co. zu.

 

W-Lan

Wireless Local Area Network (auch Wireless LAN). Es handelt sich um drahtlose Funknetze zur Datenübertragung. Über sogenannte "Hot Spots" (lokal wirksame Mobilfunkantennen mit relativ schwacher Leistung) ermöglicht W-Lan den Zugang zum Internet oder zu Firmen-Intranets und die Vernetzung von Rechnern in verschiedenen Räumen. Genutzt wird W-Lan in Firmen, Hotels, Schulen, an öffentlichen Plätzen, Museen, Bahnhöfen, Flugplätzen usw. Das Empfängergerät, hier ein Labtop oder PC, strahlt ebenso wie das Handy beim Mobiltelefonieren auf den menschlichen Kör-per aus.

 

Schnurlostelefone

Mit der Basisstation eines DECT-Telefons holt man sich sozusagen eine kleine Mobilfunkantenne direkt in die Wohnung. Von dieser ständigen Strahlungsquelle – der Hörer hingegen strahlt nur beim Telefonieren – geht eine oft noch höhere Strahlenbelastung aus als von einer Sendeanlage auf dem Dach des Nachbarhauses. Die Strahlung wird durch Wände zwar abgeschwächt, betrifft aber dennoch auch nebenan liegende Zimmer und Wohnungen. Dabei sendet DECT mit einer Intensität, die in den meisten Fällen für die Benutzung zuhause überdimensioniert ist. Im Freiburger Appell von 2002 forderten 1000 Ärzte eine deutliche Reduzierung der Strahlenintensität und dass DECT-Anlagen ganz aus öffentlichen Gebäuden verbannt werden, ähnlich dem Rauchverbot. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt, die Basistationen nicht in Kinder- oder Schlafzimmern einzurichten. Und das Bayerische Landesamt für Umweltschutz hält DECT für so bedenklich, dass es sogar zum völligen Verzicht rät (Wobei man in München für diesen Rat offenbar Geheimstufe 1 ausgegeben hat, denn die für eine solche Einschätzung angemessene offensive Aufklärung der Bevölkerung über DECT findet nicht statt.) Ganz aktuell hat die Firma BMW sich entschlossen, alle in ihren Gebäuden genutzten DECT-Telefonanlagen so umzurüsten, dass die Strahlung für die Beschäftigten nur noch höchstens 100 μW/m² beträgt.

Wer keine Strahlenschleuder in seiner Wohnung haben will, kann auf herkömmliche analoge Telefone zurückgreifen, oder durch die Schnurlos-Alternativtechnik "CT1+" und "CT2" die Strahlung zumindest minimieren. Hier strahlen Basisstation und Hörer nämlich nur beim Telefonieren.

 

Versicherungsschutz

Im Januar 2004 gaben führende Unternehmen der Versicherungsbranche – allen voran die Allianz-Versicherung – bekannt, dass von nun an Gesundheitsschäden durch elektromagnetische Strahlung nicht mehr unter die Betriebshaftpflicht für Mobilfunkfirmen fallen.

Sie folgen damit dem branchenüblichen Prinzip, dass unkalkulierbare Risiken nicht versicherbar sind. Schadensersatzansprüche von Menschen, die durch Handy-Nutzung oder eine Antenne auf dem Nachbarhaus gesundheitlich geschädigt sind, müssen die nicht mehr versicherten Mobilfunkfirmen dann selbst übernehmen.

 

 

 

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