Elektromagnetische Strahlung
Bei Mobilfunk (Antennen, Handys,
W-Lan usw.) treten Schwingungen elektrischer und magnetischer
Felder auf, die sich im Raum mit Lichtgeschwindigkeit ausbreiten
und mit Schallwellen vergleichbar sind. Mit Schallwellen kann man
bekanntlich Gläser zerstören, wenn man ihre Resonanzfrequenz
trifft. Ähnlich bei elektromagnetischen Wellen: Sie können bei
entsprechender Frequenz Moleküle in Schwingungen versetzen.
Bislang geht man davon aus, dass die Moleküle dadurch aber nicht
kaputt gehen oder in ihrer Gestalt verändert werden, sondern sich
nur ihre Temperatur erhöht. (Bei der Mikrowelle wird diese
Funktion zum Kochen genutzt!) Mobilfunk-skeptische Wissenschaftler
versuchen nachzuweisen, dass die hochfrequenten und gepulsten
elektromagnetischen Strahlen des Mobilfunks aber auch
zellverändernde Auswirkungen bei lebenden Organismen haben (also
auch beim menschlichen Körper).
Grenzwerte
Die Grenzwerte für
elektromagnetische Strahlen wurden 1997 per Verordnung (26.
BImSchV) festgelegt, die auf dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
beruht. Zuständig sind hierzulande die deutsche
Strahlenschutzkommission bzw. das Bundesumweltministerium. Der
Grenzwert für Strahlen bei 2000 MHz (Bereich des UMTS-Netzes)
liegt bei 10.000.000 Mikrowatt (Abk. µW/m², entspricht 10 W/m²),
für 1800 MHz (E- und D-Netz GSM) bei 9.000.000 µW/m² und für
900 MHz (D-Netz GSM) bei 4.500.000 µW/m². Vor der Festsetzung
der Grenzwerte wurde die biologische Wirkungsschwelle untersucht,
jedoch beschränkte man sich dabei auf die Erwärmung von
Organismen durch elektromagnetische Strahlen (thermische Wirkung)
und prüfte nicht die sonstigen (athermischen) Auswirkungen. Die
seit 1997 in diesem Bereich gemachten besorgniserregenden Studien
wurden von den Verantwortlichen der deutschen
Strahlenschutzkommission zwar zur Kenntnis genommen, veranlassten
diese aber nicht dazu, die Grenzwerte in Frage zu stellen. Im EEG
nachweisbare Hirnstromveränderungen stellten Medizner bei 1.000
µW/m² fest. Ein Anstieg von Chromosomenbrüchen bei Kühen trat
bei 420 µW/m² auf. Ab 100 µW/m² gibt es bei Schulkindern
Motorik-, Gedächtnis- und Aufmerksamkeitsstörungen.
Reg TP
Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (www.regtp.de).
Dort müssen sich Mobilfunkbetreiber für jeden Standort eine
Standortbescheinigung ausstellen lassen. Darin werden gemäß den
vorgegebenen Grenzwerten die Sicherheitsabstände für jede Anlage
bestimmt. Die Standortbescheinigung muss zwei Wochen vor
Inbetriebnahme der Stadt Bamberg vorgelegt werden. Für jede
Änderung ist eine neue Standortbescheinigung zu beantragen.
Bisher hat die RegTP in ganz Deutschland 70.884
Mobilfunkbasisstationen an 52.480 Standorten genehmigt. Die für
den Raum Bamberg zuständige RegTP-Stelle in Bayreuth erteilt
BürgerInnen auch Auskünfte über Standorte und Anträge:
Leibnitzstr. 4, 95402 Bayreuth, Tel. 0921/7557272.
Baurecht
Die Zulässigkeit von
Mobilfunkanlagen ist in den jeweiligen Bauordnungen der
Bundesländer geregelt. Sie sind genehmigungsfrei, soweit sie eine
Höhe von 10 Metern nicht überschreiten. Das heißt, dass eine
Kommune Antennen unter 10 Metern in der Regel nicht verhindern
kann. In Bebauungsplänen kann die Errichtung von
Mobilfunkantennen nicht pauschal ausgeschlossen werden. Am
weitesten gehen die Befugnisse der Kommune bei reinen
Wohngebieten, wo gewerbliche Nutzungen (und das sind
Mobilfunkantennen) untersagt werden können. Eine beschränkte
Möglichkeit der Einflussnahme hat eine Kommune, indem sie eine
Gestaltungssatzung erlässt. Aber: Ein generelles Verbot von
Mobilfunkantennen ist auch auf diesem Weg nicht möglich. In der
engeren Umgebung von oder auf Baudenkmälern müssen die
Denkmalbehörden eingeschaltet und kann eine Genehmigung versagt
werden. Relevant ist bei allen baurechtlichen Fragen nur die
städtebauliche Bedeutung der Anlage. Gesundheitsvorsorge ist hier
kein Argument, denn von der Rechtssystematik her wurde dem bereits
durch die Einhaltung der Grenzwerte und die Auflagen der
RegTP-Standortbescheinigung Rechnung getragen. In Bezug auf
Mobilfunk ist das Baurecht also ziemlich verzwickt und die
Rechtssprechung hat bislang keine ganz einheitliche Linie. Es
kommt also immer auch darauf an, wie mutig einzelne Kommunen ihre
Spielräume ausnützen und eventuellen Klagen der
Mobilfunkbetreiber trotzen.
GSM
Global System for Mobile
Communications. Mit dieser Technik funktionieren die heutigen
Handys.
UMTS
Universal Mobile Telecommunication
System. Es ermöglicht neben Sprachkommunikation auch Bild- und
Videoübertragung. Das Netz befindet sich gerade im Aufbau und
stößt auf massive Ablehnung, weil Kritiker diese Technik für
verzichtbar halten, v.a. angesichts der möglichen
gesundheitlichen Schädigungen. Die Versteigerung der
UMTS-Lizenzen brachte dem Bundesfinanzminister vor vier Jahren 50
Milliarden Euro ein. Auch wenn es nicht offiziell zugegeben wird:
Dieser Finanz-Coup bindet jetzt der Bundesregierung die Hände.
Würde den Mobilfunkfirmen der UMTS-Ausbau verwehrt, kämen
immense Schadensersatzforderungen auf Schröder & Co. zu.
W-Lan
Wireless Local Area Network (auch
Wireless LAN). Es handelt sich um drahtlose Funknetze zur
Datenübertragung. Über sogenannte "Hot Spots" (lokal
wirksame Mobilfunkantennen mit relativ schwacher Leistung)
ermöglicht W-Lan den Zugang zum Internet oder zu Firmen-Intranets
und die Vernetzung von Rechnern in verschiedenen Räumen. Genutzt
wird W-Lan in Firmen, Hotels, Schulen, an öffentlichen Plätzen,
Museen, Bahnhöfen, Flugplätzen usw. Das Empfängergerät, hier
ein Labtop oder PC, strahlt ebenso wie das Handy beim
Mobiltelefonieren auf den menschlichen Kör-per aus.
Schnurlostelefone
Mit der Basisstation eines
DECT-Telefons holt man sich sozusagen eine kleine Mobilfunkantenne
direkt in die Wohnung. Von dieser ständigen Strahlungsquelle –
der Hörer hingegen strahlt nur beim Telefonieren – geht eine
oft noch höhere Strahlenbelastung aus als von einer Sendeanlage
auf dem Dach des Nachbarhauses. Die Strahlung wird durch Wände
zwar abgeschwächt, betrifft aber dennoch auch nebenan liegende
Zimmer und Wohnungen. Dabei sendet DECT mit einer Intensität, die
in den meisten Fällen für die Benutzung zuhause
überdimensioniert ist. Im Freiburger Appell von 2002 forderten
1000 Ärzte eine deutliche Reduzierung der Strahlenintensität und
dass DECT-Anlagen ganz aus öffentlichen Gebäuden verbannt
werden, ähnlich dem Rauchverbot. Das Bundesamt für
Strahlenschutz empfiehlt, die Basistationen nicht in Kinder- oder
Schlafzimmern einzurichten. Und das Bayerische Landesamt für
Umweltschutz hält DECT für so bedenklich, dass es sogar zum
völligen Verzicht rät (Wobei man in München für diesen Rat
offenbar Geheimstufe 1 ausgegeben hat, denn die für eine solche
Einschätzung angemessene offensive Aufklärung der Bevölkerung
über DECT findet nicht statt.) Ganz aktuell hat die Firma BMW
sich entschlossen, alle in ihren Gebäuden genutzten
DECT-Telefonanlagen so umzurüsten, dass die Strahlung für die
Beschäftigten nur noch höchstens 100 μW/m² beträgt.
Wer keine Strahlenschleuder in
seiner Wohnung haben will, kann auf herkömmliche analoge Telefone
zurückgreifen, oder durch die Schnurlos-Alternativtechnik
"CT1+" und "CT2" die Strahlung zumindest
minimieren. Hier strahlen Basisstation und Hörer nämlich nur
beim Telefonieren.
Versicherungsschutz
Im Januar 2004 gaben führende
Unternehmen der Versicherungsbranche – allen voran die
Allianz-Versicherung – bekannt, dass von nun an
Gesundheitsschäden durch elektromagnetische Strahlung nicht mehr
unter die Betriebshaftpflicht für Mobilfunkfirmen fallen.
Sie folgen damit dem branchenüblichen Prinzip,
dass unkalkulierbare Risiken nicht versicherbar sind.
Schadensersatzansprüche von Menschen, die durch Handy-Nutzung
oder eine Antenne auf dem Nachbarhaus gesundheitlich geschädigt
sind, müssen die nicht mehr versicherten Mobilfunkfirmen dann
selbst übernehmen.
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