GAL BAMBERG

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gazeuse - was Sie im FT nicht lesen können

“Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“

Dieser Spruch ist manchmal ganz praktisch – übrigens auch für den Bamberger Stadtrat.

Ende Juni war für den Kämmerer der Stadt klar, dass die Einnahmen aus Gewerbesteuern 2003 um mehr als 4,5 Mio Euro geringer ausfallen als veranschlagt. Sofort zog Heinz Faust die Notbremse und verhängte zum 2. Juli eine Haushaltssperre. In Form eines "roten Briefes" wurde sie unverzüglich an alle Referate der Stadtverwaltung mitgeteilt. Der Stadtrat hingegen bekam die Information offiziell (!) erst bei der Vollsitzung am 23. Juli – und bis dahin war ja noch Zeit. Genug Zeit jedenfalls, um in den Senaten noch schnell einige Ausgaben beschließen.

Zum Beispiel stimmte der Personalsenat der Einstellung eines zusätzlichen Juristen zu, der "unbedingt notwendig sei". Das E.T.A.-Hoffmann-Theater wollte für kommendes Jahr nochmal 100.000 Euro mehr in seinem Budget haben – und soll sie bekommen. Und der neue Maxplatz (Gesamtvolumen 800.000 Euro) ist auch noch drin. All dem stimmte die GAL übrigens in dieser Form nicht zu.

Formal alles korrekt gelaufen. Aber man fragt sich schon, welchen Realitätssinn die VoksvertreterInnen im Bamberger Stadtrat beim Umgang mit öffentlichen Geldern haben.

 

Alles (für) Müller – oder was?

Vor kurzem interessierte sich der Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen für Bamberg, nicht nur wegen Weltkulturerbe und Bamberger Reiter. Auf die Kongress-Stadt mit gut bestückter Kongresshalle war man in Berlin aufmerksam geworden und überlegte, eine Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) mit etwa 700 TeilnehmerInnen hier abzuhalten.

Aber die Ernüchterung kam bald: Die Anfrage beim Chef der Stadthallen-GmbH Horst Feulner ergab, dass die Planungen der Bundespartei mit dem Terminkalender der Halle nicht unter einen Hut zu bringen sind. Denn wo der grüne Bundesvorstand eineinhalb bis zwei Jahre im Voraus plant, kann der Bamberger Hallen-Geschäftsführer nicht mithalten. Maximal ein Jahr im Voraus kann er Termine für Kongresse zusagen mehr ist nicht drin. Bei den erfahrenen grünen BDK-OrganisatorInnen rief das Kopfschütteln hervor, denn in der Kongress-Szene ist das eine echte Rarität.

Woran‘s liegt? An den Symphonikern. Die haben grundsätzlich Erstbelegungsrecht für die Halle und blockieren diese für alle Termine, die über ein Jahr hinaus gehen. Wer also jetzt im August für November nächsten Jahres einen Kongress, ein Konzert oder sonst eine Veranstaltung in der Konzerthalle arrangieren möchte, der muss sich noch drei Monate gedulden – erst mit maximal zwölf Monaten Vorlauf ist der Hallenmanager in der Lage, verbindliche Termine zu vereinbaren.

Und davon weichen die Bamberger Symphoniker unter ihrem neuen Intendanten Müller auch keinen Deut ab. Nicht mal einzelne Wochenenden sind sie bereit, frei zu geben, damit auch längerfristige Angebote an Interessenten gemacht werden könnten.

Wenn sich daran nichts ändert, werden große und bedeutende Veranstaltungen in Bamberg eher selten stattfinden. Und der Stadthallen-GmbH, die von der ohnehin schon finanzgebeutelten Stadt immerhin mit jährlich ca. 1,8 Mio Euro bezuschusst werden muss, gehen dadurch lukrative Einnahmen durch die Lappen.

 

Wahlgemauschel vorerst ad acta gelegt

In der letzten Ausgabe der † (Nr. 60) berichteten wir von möglichen Wahlbeeinflussungen durch Stadträte, die in größerem Ausmaß Botengänge für ältere Leute übernehmen, ihnen die Briefwahlunterlagen ins Haus bringen und dann gleich Stimmen für sich einsammeln. Wohlgemerkt: Dies liegt bei Kommunalwahlen in Bayern noch im Bereich des Legalen, ist aus moralischer Sicht aber durchaus zu bemängeln. Die GAL hatte aufgrund eines konkreten Hinweises versucht, durch Einsichtnahme in die Briefwahlunterlagen herauszubekommen, ob tatsächlich einige StadtratskandidatInnen sich gehäuft Vollmachten zum Einholen von Briefwahlunterlagen (z.B. in Altenheimen) ausstellen lassen. Eine solche Akteneinsicht konnte die GAL allerdings nicht erlangen. Nach Auskunft der Rechtsexpertin bei der grünen Landtagsfraktion hätte die GAL allenfalls die Möglichkeit, einen konkreten Gesetzesverstoß anzuzeigen, dem staatlicherseits nachgegangen werden müsste. Ein allgemeines und unbestimmtes Nachforschen, ob sich einzelne Namen häufen, sei nicht zulässig. Es sind hierfür also konkrete Fälle mit zuverlässigen Zeugenaussagen nötig – über die verfügen wir derzeit allerdings nicht. Zumindest vorerst wird ein etwaiges Wahlgemauschel in Bamberg also ad acta gelegt.