Wie das bayerische Wahlsystem funktioniert und
warum die Zweitstimme nicht “grün“ genug ist
Während bekanntlich bei der
Bundestagswahl nur die Zweitstimme über die Sitzverteilung im
Parlament entscheidet, ist das beim bayerischen Landtag und den
Bezirkstagen anders. Für die Ermittlung der Mandate werden hier
alle Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt. Grün wählen
bedeutet also: Mit beiden Stimmen grŸn wŠhlen! Sonst wird die Hälfte
des Stimmenpotentials an eine andere Partei vergeben und damit
eigentlich nur "halb" grün gewählt.
Wer‘s genauer wissen will, hier
eine Erklärung des bayerischen Wahlsystems:
Die kreisfreie Stadt Bamberg
bildet zusammen mit den Gemeinden Bischberg, Gundelsheim,
Hallstadt, Oberhaid, Viereth-Trunstadt, Lisberg-Priesendorf und
Stegaurach-Walsdorf einen von insgesamt sieben Stimmkreisen in
Oberfranken.
In jedem Stimmkreis bewirbt sich
ein/e Direktkandidat/in, der/die direkt auf dem Wahlzettel
angekreuzt werden kann (die Erststimme). Für den Landtag ist das
in Bamberg-Stadt Wolfgang Grader, für den Bezirkstag Ulrike
Heucken.
Außerdem hat jedeR WählerIn noch
eine Zweitstimme zu vergeben, mit der die Liste einer Partei
gewählt wird. Auf dem Wahlzettel kann man aber nicht eine gesamte
Liste ankreuzen, sondern man muss stellvertretend irgendeinen
einzelnen Namen auf der Liste auswählen. Aus Bamberg-Stadt steht
auf der Liste von B‘90/Grüne für den Landtag Sylvia Schaible
zur Wahl (Platz 11) und für den Bezirkstag Charlotte Flügel
(ebenfalls Platz 11). Wer sein Kreuz bei den beiden macht, wählt
damit grün und bringt außerdem diesen beiden Bamberger
Kandidatinnen eine Stimme ein, die persönlich gewertet wird und
die beiden im Endergebnis auf der Liste nach vorne rücken lässt.
(Übrigens: Auf den Listen sind die jeweiligen
Direktkandidat/innen des Stimmkreises nicht mehr zu finden, weil
sie sich ja schon um die Erststimme bewerben – in allen anderen
oberfränkischen Stimmkreisen sind Wolfgang Grader auf Platz 2 und
Ulrike Heucken auf Platz 7 wählbar.)
Wichtig: Das Wahlergebnis wird
ermittelt, indem alle Erst- und Zweitstimmen zusammengezŠhlt
werden, die eine Partei erhalten hat. Je nachdem, wie viel Prozent
der gesamten abgegebenen Stimmen das sind, so viele Prozent der
Sitze im Landtag bzw. Bezirkstag erhält diese Partei. Dann wird
ausgezählt, wie viele Erst- und Zweitstimmen auf die einzelnen
Kandidat/innen entfallen, wodurch sich (wie schon erwähnt) die
Reihenfolge auf den Parteilisten noch erheblich ändern kann. Je
nachdem, wie viele Sitze den einzelnen Parteien zustehen, werden
sie auf die Kandidat/innen in der Folge der nun ermittelten
Listenplätze verteilt.
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