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Beide Stimmen grün

Wie das bayerische Wahlsystem funktioniert und warum die Zweitstimme nicht “grün“ genug ist

 

Während bekanntlich bei der Bundestagswahl nur die Zweitstimme über die Sitzverteilung im Parlament entscheidet, ist das beim bayerischen Landtag und den Bezirkstagen anders. Für die Ermittlung der Mandate werden hier alle Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt. Grün wählen bedeutet also: Mit beiden Stimmen grŸn wŠhlen! Sonst wird die Hälfte des Stimmenpotentials an eine andere Partei vergeben und damit eigentlich nur "halb" grün gewählt.

Wer‘s genauer wissen will, hier eine Erklärung des bayerischen Wahlsystems:

Die kreisfreie Stadt Bamberg bildet zusammen mit den Gemeinden Bischberg, Gundelsheim, Hallstadt, Oberhaid, Viereth-Trunstadt, Lisberg-Priesendorf und Stegaurach-Walsdorf einen von insgesamt sieben Stimmkreisen in Oberfranken.

In jedem Stimmkreis bewirbt sich ein/e Direktkandidat/in, der/die direkt auf dem Wahlzettel angekreuzt werden kann (die Erststimme). Für den Landtag ist das in Bamberg-Stadt Wolfgang Grader, für den Bezirkstag Ulrike Heucken.

Außerdem hat jedeR WählerIn noch eine Zweitstimme zu vergeben, mit der die Liste einer Partei gewählt wird. Auf dem Wahlzettel kann man aber nicht eine gesamte Liste ankreuzen, sondern man muss stellvertretend irgendeinen einzelnen Namen auf der Liste auswählen. Aus Bamberg-Stadt steht auf der Liste von B‘90/Grüne für den Landtag Sylvia Schaible zur Wahl (Platz 11) und für den Bezirkstag Charlotte Flügel (ebenfalls Platz 11). Wer sein Kreuz bei den beiden macht, wählt damit grün und bringt außerdem diesen beiden Bamberger Kandidatinnen eine Stimme ein, die persönlich gewertet wird und die beiden im Endergebnis auf der Liste nach vorne rücken lässt. (Übrigens: Auf den Listen sind die jeweiligen Direktkandidat/innen des Stimmkreises nicht mehr zu finden, weil sie sich ja schon um die Erststimme bewerben – in allen anderen oberfränkischen Stimmkreisen sind Wolfgang Grader auf Platz 2 und Ulrike Heucken auf Platz 7 wählbar.)

Wichtig: Das Wahlergebnis wird ermittelt, indem alle Erst- und Zweitstimmen zusammengezŠhlt werden, die eine Partei erhalten hat. Je nachdem, wie viel Prozent der gesamten abgegebenen Stimmen das sind, so viele Prozent der Sitze im Landtag bzw. Bezirkstag erhält diese Partei. Dann wird ausgezählt, wie viele Erst- und Zweitstimmen auf die einzelnen Kandidat/innen entfallen, wodurch sich (wie schon erwähnt) die Reihenfolge auf den Parteilisten noch erheblich ändern kann. Je nachdem, wie viele Sitze den einzelnen Parteien zustehen, werden sie auf die Kandidat/innen in der Folge der nun ermittelten Listenplätze verteilt.