Bamberg ist Gottseidank nicht Elmshorn und liegt Gottseidank auch nicht im
Zuständigkeitsbezirk des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein. Hier in Bamberg
herrschen noch fränkische Zucht und Ordnung, und hier kann man sich solche Leute vom
Halse halten, die mittten in der Stadt (womöglich in schönster Weltkulturerbe-Kulisse)
herumlungern, ihren Dreck und Abfall auf die Straßen werfen, Leute anpöbeln und gar noch
mit bunt gefärbten oder ungewaschenen Haaren das empfindsame Spießbürgerauge
beleidigen.
Jawohl, hierzulande kann man das, mit Hilfe eines kommunalen
Trinker-Paragraphen: Im § 7, Art. 1, Abs. 3 der "Satzung für die
Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes der Stadt Bamberg" wird nämlich ganz
bestimmten Benutzungen die Erlaubnis versagt, und zwar dem "Verweilen bei
gleichzeitigem Alkoholgenuss außerhalb der (...) zugelassenen Freischankflächen".
So lautet seit August 1996 das Bamberger Ortsrecht. Raffiniert gelöst,
denn eine Satzung gegen das "Verweilen bei gleichzeitigem Tragen von bunten oder
ungewaschenen Haaren" wäre wahrscheinlich irgendwie nicht so gut angekommen. Deshalb
also der Trick mit den Promille-Botteln, denn die unansehnlichen Punks, Penner und
ähnlichen Subjekte haben ja verlässlicherweise immer irgendwelche Bierdosen oder
Schnapsfläschchen dabei. Pech gehabt, wenn sie (rein zufällig) von der Polizei beim
alkoholgenießenden Verweilen erwischt werden. Dann gibts nur eines: Weg mit dem
Gesocks!
In Elmshorn hingegen ist das ganz anders. Auch dort haben die Stadtoberen
den Trick mit der kommunalen Trinkersatzung genutzt. Aber einer der Schmutzfinke hat doch
glatt sein Recht auf Trinkverweilen eingeklagt und Recht bekommen. Das OVG
Schleswig-Holstein befand, dass das Niederlassen zum Alkoholgenuss keine Sondernutzung
sei, sondern vielmehr ein "Verhalten, das sich innerhalb der Grenzen des
kommunikativen Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen und Plätzen halte". Pfui
Teufel!
Aber, wie gesagt, Bamberg ist ja Gottseidank nicht Elmshorn und muss sich
Gottseidank auch nicht der richterlichen Gewalt irgendwelcher norddeutschen Gerichte
unterwerfen. Bei uns wird das Straßenbild noch rein gehalten, das empfindsame
Spießbürgerauge kann sich am unverschmutzten Weltkulturerbe laben und die dürstende
Spießbürgerkehle in zugelassenen und vermutlich gesindelfreien Freischankflächen mit
Alkoholischem befriedigen - in fränkisch-kommunikativem Gemeingebrauch mit anderen
wohlfrisierten Spießbürgerköpfen. Prost!
sys
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