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Elmshorn ist Gottseidank weit weg

 

Bamberg ist Gottseidank nicht Elmshorn und liegt Gottseidank auch nicht im Zuständigkeitsbezirk des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein. Hier in Bamberg herrschen noch fränkische Zucht und Ordnung, und hier kann man sich solche Leute vom Halse halten, die mittten in der Stadt (womöglich in schönster Weltkulturerbe-Kulisse) herumlungern, ihren Dreck und Abfall auf die Straßen werfen, Leute anpöbeln und gar noch mit bunt gefärbten oder ungewaschenen Haaren das empfindsame Spießbürgerauge beleidigen.

Jawohl, hierzulande kann man das, mit Hilfe eines kommunalen Trinker-Paragraphen: Im § 7, Art. 1, Abs. 3 der "Satzung für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes der Stadt Bamberg" wird nämlich ganz bestimmten Benutzungen die Erlaubnis versagt, und zwar dem "Verweilen bei gleichzeitigem Alkoholgenuss außerhalb der (...) zugelassenen Freischankflächen".

So lautet seit August 1996 das Bamberger Ortsrecht. Raffiniert gelöst, denn eine Satzung gegen das "Verweilen bei gleichzeitigem Tragen von bunten oder ungewaschenen Haaren" wäre wahrscheinlich irgendwie nicht so gut angekommen. Deshalb also der Trick mit den Promille-Botteln, denn die unansehnlichen Punks, Penner und ähnlichen Subjekte haben ja verlässlicherweise immer irgendwelche Bierdosen oder Schnapsfläschchen dabei. Pech gehabt, wenn sie (rein zufällig) von der Polizei beim alkoholgenießenden Verweilen erwischt werden. Dann gibt’s nur eines: Weg mit dem Gesocks!

In Elmshorn hingegen ist das ganz anders. Auch dort haben die Stadtoberen den Trick mit der kommunalen Trinkersatzung genutzt. Aber einer der Schmutzfinke hat doch glatt sein Recht auf Trinkverweilen eingeklagt und Recht bekommen. Das OVG Schleswig-Holstein befand, dass das Niederlassen zum Alkoholgenuss keine Sondernutzung sei, sondern vielmehr ein "Verhalten, das sich innerhalb der Grenzen des kommunikativen Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen und Plätzen halte". Pfui Teufel!

Aber, wie gesagt, Bamberg ist ja Gottseidank nicht Elmshorn und muss sich Gottseidank auch nicht der richterlichen Gewalt irgendwelcher norddeutschen Gerichte unterwerfen. Bei uns wird das Straßenbild noch rein gehalten, das empfindsame Spießbürgerauge kann sich am unverschmutzten Weltkulturerbe laben und die dürstende Spießbürgerkehle in zugelassenen und vermutlich gesindelfreien Freischankflächen mit Alkoholischem befriedigen - in fränkisch-kommunikativem Gemeingebrauch mit anderen wohlfrisierten Spießbürgerköpfen. Prost!

sys