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GAL hakt im Fall Warmuth nach:
Kann ehemaliger Wirtschaftsreferent belangt werden?
Immer noch Klärungsbedarf sieht die
GAL-Stadtratsfraktion bei der Affäre "Warmuth".
Zur Erinnerung: Noch bevor der Kaliko-Ziegelbau
neben der Konzerthalle saniert wurde, hatte die Stadt mit dem
damaligen Betreiber der Konzerthallen-Gastronomie, Robert Warmuth,
eine vertragliche Vereinbarung getroffen: Sobald der Ziegelbau im
Rahmen eines Hotelneubaus saniert sein würde, sollte er auch
diesen gastronomisch nutzen dürfen. Bei der Suche nach einem
Investor und Hotelbetreiber für den Bau des Hotels stellte sich
aber heraus, dass sich ernsthafte Interessenten nur finden
würden, wenn diese auch die für den Ziegelbau vorgesehen
Konferenzräume mit betreiben können. Dem war der Vertrag mit
Warmuth im Weg. Deshalb ging die Stadt mit der Firma
"Welcome" einen zweiten Vertrag über die gastronomische
Nutzung des Ziegelbaus ein. Aus dem Warmuth-Vertrag versuchte die
Stadt herauszukommen, was Warmuth aber nicht akzeptierte – er
erhob Klage auf Schadensersatz. Ein jahrelanger Gerichtsprozess
folgte, der im vergangenen Jahr mit einem Vergleich endete: Über
2 Mio Euro Schadensersatz muss die Stadt nun an Warmuth zahlen.
Damit ist der Rechtsstreit mit Warmuth zu Ende. Es
bleibt allerdings die Frage: Wer ist dafür verantwortlich, dass
die Stadt überhaupt eine solche Vereinbarung mit Warmuth
getroffen und ihm dadurch einen so aussichtsreichen Vorteil
verschafft hat – zu einer Zeit, als der Ziegelbau noch eine
Ruine und weit und breit kein Investor für ein Hotel in Sicht
war? Das riecht nach Protektion und "guten Verbindungen"
ins Rathaus …
Bei der Beweisaufnahme im Prozess wurde auch
beleuchtet, wie es zur Vertragsunterzeichnung mit Warmuth kam.
Städtische Vertreter legten vor Gericht dar, dass der Vertrag
zuvor im Aufsichtsrat der Stadthallen-GmbH vorbesprochen wurde.
Auch in diesem Entwurf war vorgesehen, dass Warmuth die
Ziegelbau-Gastronomie übernehmen sollte, jedoch mit der
Einschränkung, dass sich das Projekt eines "Hotel
garni" verwirklichen lässt, mit anderen Worten, dass sich
ein Hotelbetreiber ohne Anspruch auf die Ziegelbau-Gastronomie
findet. Als aber Oberbürgermeister Herbert Lauer den Vertrag
unterschrieb, fehlte diese Einschränkung – was im Rechtsstreit
mit Warmuth ein ganz wesentlicher Faktor wurde! Vorgelegt wurde
dem OB der Vertragstext von dem damaligen Rechts- und
Wirtschaftsreferenten Robert Gegenfurtner, bekanntlich ein Freund
von Warmuth, mit der sinngemäßen Bemerkung "unwesentliche
redaktionelle Änderung".
Die GAL hält es für möglich, dass Gegenfurtner
damit eine Dienstpflichtverletzung begangen hat und rechtlich
dafür belangt werden kann. Es könnte auch ein
Schadensersatzanspruch gegen den ehemaligen Wirtschaftsreferenten
begründet sein, meint GAL-Vorstandsmitglied Ralf Dischinger,
selbst Zivilrichter. Nach derzeitiger Sachlage müsse mindestens
von grober Fahrlässigkeit und damit von einer Haftung
Gegenfurtners ausgegangen werden.
Die GAL-Stadtratsfraktion hat deshalb den Antrag
gestellt, zu prüfen, ob es Sinn macht und die Kosten wert ist,
einen solchen Schadensersatzanspruch gegen Gegenfurtner zu
stellen. Die gaz wird wieder berichten.
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