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Vetternwirtschaft auf Kosten der Stadt?

GAL hakt im Fall Warmuth nach: Kann ehemaliger Wirtschaftsreferent belangt werden?

Immer noch Klärungsbedarf sieht die GAL-Stadtratsfraktion bei der Affäre "Warmuth".

Zur Erinnerung: Noch bevor der Kaliko-Ziegelbau neben der Konzerthalle saniert wurde, hatte die Stadt mit dem damaligen Betreiber der Konzerthallen-Gastronomie, Robert Warmuth, eine vertragliche Vereinbarung getroffen: Sobald der Ziegelbau im Rahmen eines Hotelneubaus saniert sein würde, sollte er auch diesen gastronomisch nutzen dürfen. Bei der Suche nach einem Investor und Hotelbetreiber für den Bau des Hotels stellte sich aber heraus, dass sich ernsthafte Interessenten nur finden würden, wenn diese auch die für den Ziegelbau vorgesehen Konferenzräume mit betreiben können. Dem war der Vertrag mit Warmuth im Weg. Deshalb ging die Stadt mit der Firma "Welcome" einen zweiten Vertrag über die gastronomische Nutzung des Ziegelbaus ein. Aus dem Warmuth-Vertrag versuchte die Stadt herauszukommen, was Warmuth aber nicht akzeptierte – er erhob Klage auf Schadensersatz. Ein jahrelanger Gerichtsprozess folgte, der im vergangenen Jahr mit einem Vergleich endete: Über 2 Mio Euro Schadensersatz muss die Stadt nun an Warmuth zahlen.

Damit ist der Rechtsstreit mit Warmuth zu Ende. Es bleibt allerdings die Frage: Wer ist dafür verantwortlich, dass die Stadt überhaupt eine solche Vereinbarung mit Warmuth getroffen und ihm dadurch einen so aussichtsreichen Vorteil verschafft hat – zu einer Zeit, als der Ziegelbau noch eine Ruine und weit und breit kein Investor für ein Hotel in Sicht war? Das riecht nach Protektion und "guten Verbindungen" ins Rathaus …

Bei der Beweisaufnahme im Prozess wurde auch beleuchtet, wie es zur Vertragsunterzeichnung mit Warmuth kam. Städtische Vertreter legten vor Gericht dar, dass der Vertrag zuvor im Aufsichtsrat der Stadthallen-GmbH vorbesprochen wurde. Auch in diesem Entwurf war vorgesehen, dass Warmuth die Ziegelbau-Gastronomie übernehmen sollte, jedoch mit der Einschränkung, dass sich das Projekt eines "Hotel garni" verwirklichen lässt, mit anderen Worten, dass sich ein Hotelbetreiber ohne Anspruch auf die Ziegelbau-Gastronomie findet. Als aber Oberbürgermeister Herbert Lauer den Vertrag unterschrieb, fehlte diese Einschränkung – was im Rechtsstreit mit Warmuth ein ganz wesentlicher Faktor wurde! Vorgelegt wurde dem OB der Vertragstext von dem damaligen Rechts- und Wirtschaftsreferenten Robert Gegenfurtner, bekanntlich ein Freund von Warmuth, mit der sinngemäßen Bemerkung "unwesentliche redaktionelle Änderung".

Die GAL hält es für möglich, dass Gegenfurtner damit eine Dienstpflichtverletzung begangen hat und rechtlich dafür belangt werden kann. Es könnte auch ein Schadensersatzanspruch gegen den ehemaligen Wirtschaftsreferenten begründet sein, meint GAL-Vorstandsmitglied Ralf Dischinger, selbst Zivilrichter. Nach derzeitiger Sachlage müsse mindestens von grober Fahrlässigkeit und damit von einer Haftung Gegenfurtners ausgegangen werden.

Die GAL-Stadtratsfraktion hat deshalb den Antrag gestellt, zu prüfen, ob es Sinn macht und die Kosten wert ist, einen solchen Schadensersatzanspruch gegen Gegenfurtner zu stellen. Die gaz wird wieder berichten.