Parken bis in alle Ewigkeit
In der GAL-Zeitung Nr. 40 vom September 1994 war
zu lesen:
"Verkehrsberuhigung ade! Jetzt ist es
amtlich: Der Erbpachtvertrag mit der Firma Hertie, der den Betrieb
der Tiefgarage unter dem Maxplatz regelt, wird verlängert. Das
bedeutet: Der Automagnet mitten in der Bamberger Innenstadt wird
auch in den nächsten zehn Jahren dafür sorgen, dass die
Verkehrsberuhigung im Herzen Bambergs Stückwerk bleibt. (…) Das
heißt: 2004 (!) wird derselbe Verhandlungspoker um eine erneute
Verlängerung stattfinden wie in diesem Jahr. Nach der
Verlängerung des Vertrags will die Stadt immerhin ein Gutachten
in Auftrag geben, das prüfen soll, ob wenigstens am Ende der
jetzigen Vertragdauer ein Ausstieg aus dem Erbpachtverhältnis
möglich ist und zur Not auch gerichtlich erzwungen werden
kann."
Von Gutachten und Ausstieg war allerdings 2004
nicht mehr die Rede, von Poker keine Spur. Der Stadtrat segnete
die Verlängerung des zwischen Ex-OB Theodor Mathieu und der Firma
Hertie 1969 geschmiedeten Vertragswerks ohne großes Federlesen
ab. Der Stadtverwaltung bereitete dies ebenfalls keine
nennenswerten verkehrspolitischen Kopfzerbrechen. Die
Kaufhauskette am Maxplatz (mittlerweile Firma Karstadt) hat damit
de facto eine Tiefgaragennutzung bis zum Sankt-Nimmerleinstag
garantiert, denn der Vertrag ist nicht einseitig kündbar und
verlängert sich quasi automatisch. Da hätte es schon mehr
Verhandlungsgeschick und/oder juristischer Taktik bedurft – 1994
wie 2004. Aber vor allem hat wohl der politische Wille gefehlt.
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