GAL BAMBERG

 zum gaz-Archiv

 

 

"Europa kann es besser – Du entscheidest"

Unter diesem Motto treten in allen 25 EU-Staaten die europäischen Grünen bei den Europawahlen am 13. Juni an

Die Wahlbeteiligung ist bei den Europawahlen niedriger als bei anderen Wahlen. "Europa ist zu weit weg", "Was hat Brüssel mit Bamberg zu tun?", "Die entscheiden eh nix", "Wir wollen keinen europäischen Zentralismus", sagen viele. Die Europäische Union ist heute aber viel mehr als nur ein wirtschaftlicher Zusammenschluss.

70 bis 80% aller europäischen Richtlinien betreffen die verschiedensten Politikfelder in den Landkreisen und Kommunen – vom Abfallrecht bis zur Wirtschaftsförderung. Im Augenblick geht es z.B. um die Richtlinien für die Ausschreibung öffentlicher Aufträge. Bisher mussten die Kommunen das "wirtschaftlichste" Angebot nehmen. Auf Druck der Grünen-Fraktion können Kommunen jetzt auch andere Aspekte wie ökologische, soziale, qualitative und sicherheitsrelevante Kriterien berücksichtigen. Die Kennzeichnungspflicht für genveränderte Lebensmittel und die Schadensersatzpflicht bei Pollenflug aus genmanipulierten Feldern, die aufgrund von EU-Bestimmungen auch in Deutsch-land umgesetzt werden muss und derzeit von der Union blockiert wird, wären ohne die EU-Grünen nicht zustande gekommen.

Auch für den Einfluss der Kommunen haben sich die Grünen eingesetzt. Die jetzt zu verabschiedende neue europäische Verfassung wird die Selbstverwaltung der Kommunen stärker hervorheben. Damit erhält die Europäische Union endlich eine regionale und lokale Dimension.

Die Grünen haben mit dem Gründungskongress der Europäischen Grünen Partei Ende Februar in Rom die europäische Einigung als erste politische Gruppierung auch selbst in die Tat umgesetzt. Sie wollen kein Europa der bürokratischen Bevormundung, der Atomlobby, der Genmanipulationen und außenpolitischen Abenteuer, sondern treten für ein gerechtes, ökologisches und friedliches Europa ein.

 

Weitere Infos unter:

www.gruene-partei.de

www.greens-efa.org

www.europeangreens.org

 

Kleines Lexikon zur Europa-Wahl

Wer wird gewählt?

Gewählt werden die Abgeordneten für das europäische Parlament. Jedem der 25 Mitgliedsstaaten steht gemäß der Bevölkerungszahl eine entsprechende Anzahl von Sitzen zu. Deutschland als bevölkerungsreichster Staat wird 99 Parlamentarier/innen stellen. Neben Luxemburg brauchte Deutschland als einziger der "alten" 15 Staaten keine Sitze zugunsten der zehn Beitrittsländer abgeben. Insgesamt wird das neue Europa-Parlament aus 732 Abgeordneten bestehen. 2007 kommen noch 18 Abgeordnete aus Bulgarien und 36 Abgeordnete aus Rumänien dazu.

Wie setzt sich das Parlament zusammen?

Im Europa-Parlament sitzt man nicht nach Ländern, sondern nach Fraktionen zusammen. Insgesamt gibt es sieben Fraktionen und die Gruppe der Fraktionslosen im Europa-Parlament. So sitzt z.B. die CDU/CSU mit der Forza Italia von Berlusconi in einer Fraktion. Die grüne Fraktion besteht zur Zeit aus 44 Mitgliedern, von denen vier aus Deutschland kommen.

Wer wählt wen?

Es wird in den einzelnen Ländern gewählt, d.h. Deutsche wählen die Abgeordneten der deutschen Listen. In Deutschland gibt es bundesweite Listen, außer bei der CDU/CSU, die Landeslisten haben, da die CSU nur in Bayern antritt. Jede/r EU-Bürger/in hat eine Stimme, mit der er/sie eine Liste wählt. EU-Ausländer/innen mit Wohnsitz in Deutschland können sich bis zum 23.5.2004 entscheiden, ob sie in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland wählen wollen. Wenn sie bei der letzten EU-Wahl noch nicht in Deutschland wohnten, müssen sie sich bei den Gemeinden in Wahllisten eintragen lassen.

Was macht das Europa-Parlament?

Das Europäische Parlament besitzt – so wie jedes nationale Parlament – drei zentrale Befugnisse. Es erlässt zusammen mit dem EU-Ministerrat die Gesetze (Gesetzgebungsbefugnis), bestätigt den von den Mitgliedsstaaten vorgeschlagenen Kommissionspräsident (Kontrollbefugnis) und beschließt den Etat der EU (Haushaltsbefugnis).

Bei der Gesetzgebung wird unterschieden zwischen EU-Verordnungen, die direkt von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen, und EU-Richtlinien, die ebenfalls verbindlich sind, aber jedem Land Mittel zur Umsetzung offen lassen.