Kaum unter Denkmalschutz gestellt,
muss dieser würdige Status des Hallenbads am Margaretendamm als
Argument dafür herhalten, dass man das Gebäude angeblich nicht
moderner und attraktiver gestalten kann. Doch was ist dran an dem
Argument? Die gaz hat beim Bayerischen Landesamt für
Denkmalpflege LfD nachgefragt.
Im Konzept der Stadtwerke wird das
Thema Denkmalschutz mit einem Satz abgehandelt: "Da die
Außenfassade des bestehenden Gebäudes unter Denkmalschutz steht,
ist eine Vergrößerung der Wasserfläche um ein zusätzliches
Freizeitbecken nicht möglich und können weitere Attraktionen,
wie z. B. eine Röhrenrutsche nicht eingeplant werden."
Doch diesen Satz kann
Landeskonservator Dr. Bernd Vollmar so nicht bestätigen. Er sagte
der gaz: "Das Hallenbad am Margaretendamm ist in seiner
Gesamtheit eingetragenes Denkmal, auch in seiner Funktion als
Schwimmbad. Zum Erhalt dieser Funktion sind im Rahmen und in
Absprache mit dem LfD Änderungen wie Erweiterungsbau und
zusätzliche Einrichtungen denkbar."
Laut LfD ist es Konsens, dass bei
Einzeldenkmälern gemeinsame Lösungen zum Erhalt von Funktion und
Bau mit den Bauherren gesucht werden müssen und sollen. Gerade um
die Funktion "Hallenbad" aufrechtzuerhalten, steht das
LfD Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen offen gegenüber,
fordert aber eine enge Absprache mit der Fachbehörde.
Ob und wie solche Anbauten realisierbar sind, dazu
wollte der Landeskonservator vorerst keine genaueren Angaben
machen: "Zu Varianten von Erweitung und Ausbau kann derzeit
keine Aussage getroffen werden, da beim LfD weder Anfragen
eingingen noch Planungen vorgelegt wurden." Das heißt, die
Behörde braucht erst konkrete Vorschläge, um diese beurteilen zu
können. Nach Aussage von Dr. Vollmar wurde das LfD zu keinem
Zeitpunkt zu einer möglichen Sanierung bzw. Erweiterung befragt
oder um eine offizielle Stellungnahme gebeten, weder mündlich
noch schriftlich. Und das, obwohl Ausbauentwürfe vorliegen (s.
Artikel oben). Somit entpuppt sich der Satz im Konzept als reiner
Vorwand.
Stattdessen unterschlagen die
Stadtwerke und ihr Aufsichtsrat bereits erarbeitete Ausbaupläne -
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