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Landesamt für Denkmalpflege sagt:
Ausbau am Margaretendamm ist denkbar

Kaum unter Denkmalschutz gestellt, muss dieser würdige Status des Hallenbads am Margaretendamm als Argument dafür herhalten, dass man das Gebäude angeblich nicht moderner und attraktiver gestalten kann. Doch was ist dran an dem Argument? Die gaz hat beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege LfD nachgefragt.

Im Konzept der Stadtwerke wird das Thema Denkmalschutz mit einem Satz abgehandelt: "Da die Außenfassade des bestehenden Gebäudes unter Denkmalschutz steht, ist eine Vergrößerung der Wasserfläche um ein zusätzliches Freizeitbecken nicht möglich und können weitere Attraktionen, wie z. B. eine Röhrenrutsche nicht eingeplant werden."

Doch diesen Satz kann Landeskonservator Dr. Bernd Vollmar so nicht bestätigen. Er sagte der gaz: "Das Hallenbad am Margaretendamm ist in seiner Gesamtheit eingetragenes Denkmal, auch in seiner Funktion als Schwimmbad. Zum Erhalt dieser Funktion sind im Rahmen und in Absprache mit dem LfD Änderungen wie Erweiterungsbau und zusätzliche Einrichtungen denkbar."

Laut LfD ist es Konsens, dass bei Einzeldenkmälern gemeinsame Lösungen zum Erhalt von Funktion und Bau mit den Bauherren gesucht werden müssen und sollen. Gerade um die Funktion "Hallenbad" aufrechtzuerhalten, steht das LfD Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen offen gegenüber, fordert aber eine enge Absprache mit der Fachbehörde.

Ob und wie solche Anbauten realisierbar sind, dazu wollte der Landeskonservator vorerst keine genaueren Angaben machen: "Zu Varianten von Erweitung und Ausbau kann derzeit keine Aussage getroffen werden, da beim LfD weder Anfragen eingingen noch Planungen vorgelegt wurden." Das heißt, die Behörde braucht erst konkrete Vorschläge, um diese beurteilen zu können. Nach Aussage von Dr. Vollmar wurde das LfD zu keinem Zeitpunkt zu einer möglichen Sanierung bzw. Erweiterung befragt oder um eine offizielle Stellungnahme gebeten, weder mündlich noch schriftlich. Und das, obwohl Ausbauentwürfe vorliegen (s. Artikel oben). Somit entpuppt sich der Satz im Konzept als reiner Vorwand.

 

Stattdessen unterschlagen die Stadtwerke und ihr Aufsichtsrat bereits erarbeitete Ausbaupläne - Mehr dazu