In der "Grün Alternativen Zeitung",
Ausgabe Nr. 72 (September 2008) ist auf der Titelseite ein Beitrag
unter der Überschrift "Kein Platz an der Sonne"
enthalten. Der Beitrag enthält mehrere unrichtige Behauptungen,
die ich wie folgt richtigstelle:
1. Unwahr ist, dass der "Immobilieninvestor
G." den städtischen Stellen "mitteilen" ließ,
"dass er keine Zuweisungen von Wohnungssuchenden durch das
Amt mehr möchte".
Wahr ist vielmehr, dass es keine derartige
Mitteilung an städtische Stellen gegeben hat.
2. Unwahr ist, dass das Anwesen Steinweg 9 unter
dem neuen Eigentümer ohne baurechtliche Genehmigung "fleißig
"ausgebaut"", dass das Dachgeschoss zu
Studentenwohnungen und eine Garage im Hinterhof "zum
zweigeschossigen "Apartmenthaus" ausgebaut" worden
sein soll.
Richtig ist, dass durch den Erwerber des Anwesens
– mit Ausnahme des Einbaus eines Fensters in die Wand zum
Nachbarhaus – keine Ausbaumaßnahmen erfolgten. Der Ausbau
erfolgte bereits durch den Voreigentümer. die Garage im Hinterhof
ist ausschließlich zu gewerblichen Zwecken vermietet und nicht zu
einem Apartmenthaus ausgebaut.
3. Unwahr ist auch, dass Zimmer, die
"offiziell für Einzelpersonen ausgelegt" sind,
"von Paaren" bewohnt werden sollen, und dass sich
"vier bis sechs Leute eine Küche am Flurende, mit einem
Waschbecken als Sanitäreinrichtung" teilen sollen.
Wahr ist, dass jedes der vermieteten Zimmer nur
von einer Person bewohnt wird. In jedem Zimmer befindet sich eine
eigene Kochgelegenheit, eine Gemeinschaftsküche existiert in der
Wohnanlage nicht. Es sind lediglich Gemeinschaftsduschen und
–WCs vorhanden.
4. Unwahr ist außerdem, dass in einem Gang ein
"Matratzenlager" existieren und dass im Gewölbekeller
"ein Mann auf seiner Matratze" wohnen und dort zugleich
seine Werkstatt haben soll.
Wahr ist vielmehr, dass kein Matratzenlager
existiert. Es gibt nur vermietete Apartments. Im Keller befindet
sich keine Werkstatt.
5. Unwahr ist auch, dass es im rückwärtigen Teil
des Anwesens "keinen zulässigen Fluchtweg" geben soll.
Wahr ist, dass auf Betreiben der Stadt ein Fenster
in der Brandschutzwand zum Nachbarhaus errichtet wurde, welches
nunmehr einen Fluchtweg gewährleistet. Ein solcher war zuvor
nicht vorhanden.
6. Unwahr ist des Weiteren, dass durch einen
Baukontrolleur "illegale Baumaßnahmen" eingestellt
worden sein sollen.
Wahr ist, dass nur eine unzulässige Baumaßnahme
eingestellt wurde, die zudem durch einen Mieter – und nicht
durch die nunmehrigen Eigentümer des Anwesens – ausgeführt
wurde.
Bamberg, den 18.9.08
gezeichnet Roland Gagel
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