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Gegendarstellung zum Bericht in der gaz (Grün-Alternative Zeitung), Ausgabe Nr. 72, September 2008

In der "Grün Alternativen Zeitung", Ausgabe Nr. 72 (September 2008) ist auf der Titelseite ein Beitrag unter der Überschrift "Kein Platz an der Sonne" enthalten. Der Beitrag enthält mehrere unrichtige Behauptungen, die ich wie folgt richtigstelle:

1. Unwahr ist, dass der "Immobilieninvestor G." den städtischen Stellen "mitteilen" ließ, "dass er keine Zuweisungen von Wohnungssuchenden durch das Amt mehr möchte".

Wahr ist vielmehr, dass es keine derartige Mitteilung an städtische Stellen gegeben hat.

2. Unwahr ist, dass das Anwesen Steinweg 9 unter dem neuen Eigentümer ohne baurechtliche Genehmigung "fleißig "ausgebaut"", dass das Dachgeschoss zu Studentenwohnungen und eine Garage im Hinterhof "zum zweigeschossigen "Apartmenthaus" ausgebaut" worden sein soll.

Richtig ist, dass durch den Erwerber des Anwesens – mit Ausnahme des Einbaus eines Fensters in die Wand zum Nachbarhaus – keine Ausbaumaßnahmen erfolgten. Der Ausbau erfolgte bereits durch den Voreigentümer. die Garage im Hinterhof ist ausschließlich zu gewerblichen Zwecken vermietet und nicht zu einem Apartmenthaus ausgebaut.

3. Unwahr ist auch, dass Zimmer, die "offiziell für Einzelpersonen ausgelegt" sind, "von Paaren" bewohnt werden sollen, und dass sich "vier bis sechs Leute eine Küche am Flurende, mit einem Waschbecken als Sanitäreinrichtung" teilen sollen.

Wahr ist, dass jedes der vermieteten Zimmer nur von einer Person bewohnt wird. In jedem Zimmer befindet sich eine eigene Kochgelegenheit, eine Gemeinschaftsküche existiert in der Wohnanlage nicht. Es sind lediglich Gemeinschaftsduschen und –WCs vorhanden.

4. Unwahr ist außerdem, dass in einem Gang ein "Matratzenlager" existieren und dass im Gewölbekeller "ein Mann auf seiner Matratze" wohnen und dort zugleich seine Werkstatt haben soll.

Wahr ist vielmehr, dass kein Matratzenlager existiert. Es gibt nur vermietete Apartments. Im Keller befindet sich keine Werkstatt.

5. Unwahr ist auch, dass es im rückwärtigen Teil des Anwesens "keinen zulässigen Fluchtweg" geben soll.

Wahr ist, dass auf Betreiben der Stadt ein Fenster in der Brandschutzwand zum Nachbarhaus errichtet wurde, welches nunmehr einen Fluchtweg gewährleistet. Ein solcher war zuvor nicht vorhanden.

6. Unwahr ist des Weiteren, dass durch einen Baukontrolleur "illegale Baumaßnahmen" eingestellt worden sein sollen.

Wahr ist, dass nur eine unzulässige Baumaßnahme eingestellt wurde, die zudem durch einen Mieter – und nicht durch die nunmehrigen Eigentümer des Anwesens – ausgeführt wurde.

Bamberg, den 18.9.08

gezeichnet Roland Gagel