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Demokratische Rechte in Bayern eingeschränkt

Die Grüne Jugend Oberfranken setzte sich bei ihrer letzten Mitgliederversammlung mit dem neuen am 1. Oktober in Kraft tretenden Versammlungsrecht in Bayern auseinander.


Mareike Reichl, Isabel Schmuck, Julian Kalks und Svenja Fluhrer von der GJ Bamberg
Foto: GJ Bamberg

Wir vertreten die Meinung, dass das neue Gesetz an vielen Stellen sehr ungenau formuliert ist, was viel Interpretationsspielraum lässt. Dadurch können Vorschriften zum Nachteil der VeranstalterInnen und der TeilnehmerInnen ausgelegt werden. Es können etwa einheitliche Optik – ob Flaggen, Schilder oder Kleidung – gegen das neue Militanzverbot verstoßen, gerade wenn diese eventuell eine einschüchternde Wirkung haben könnten. Zusätzlich zu vielen anderen zweifelhaften Änderungen, können nun auch schon zwei Personen, welche sich laut in der Öffentlichkeit unterhalten, als Versammlung gewertet werden. Die Polizei kann dann gegen diese "Versammlung" vorgehen. Ebenso missfallen uns die Vorgaben bezüglich geschlossener Räume. "Eine Ausweitung des Versammlungsrechts auf geschlossene Räume sehen wir sehr kritisch. Verfassungsrechtlich ist dies mehr als bedenklich", erklärt GJ-Oberfranken Sprecherin und GJ-Bamberg Beisitzerin Mareike Reichl. Wie weit dürfen unsere Freiheiten und Rechte eingeschränkt werden? Wie weit lassen wir sie uns von der schwarzen Macht einschränken?

Das neue Gesetz ist eine weitere Belastung für die Umsetzung der Meinungsfreiheit. Angeblich ein weiterer Schritt zu unserer Sicherheit, doch wie der amerikanische Schriftsteller und Politiker, Benjamin Franklin schon sagte: "Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren."

Svenja Fluhrer
(Sprecherin von GJ-Bamberg und GJ-Oberfranken)