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Noch am 1. Mai bei der Kundgebung
der Gewerkschaften unterschrieb Oberbürgermeister Starke das
DGB-Volksbegehren zur Einführung eines Mindestlohns in Bayern
unter dem Beifall der gesamten Versammlung. Aber dort, wo er
selbst die Umsetzung von Mindestlöhnen in die Hand nehmen
könnte, scheut er das Thema wie der Teufel das Weihwasser. |
(Foto: Erich Weiß)
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Die GAL hatte bereits im November 2007 folgenden
Antrag gestellt: Die Stadt Bamberg sollte sich und ihre
Tochterunternehmen (also von Konzerthalle über Stadtbusse bis hin
zu Krankenhäusern) selbst verpflichten, Mindestlöhne zu zahlen
und dies auch bei beauftragten Leiharbeitsfirmen einfordern. Ein
halbes Jahr hörte die GAL nichts aus der Stadtverwaltung, obwohl
laut OB ein Antrag innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden
soll. Ob Oberbürgermeister Starke hoffte, die GAL könnte das
Thema einfach vergessen? Das tat die GAL natürlich nicht, sondern
mahnte den Antrag an.
In Juni 2008 kam dann endlich -eine ausführliche
und mit "vertraulich" gekennzeichnete Antwort aus dem
Rathaus, die auch allen anderen Stadtratsfraktionen zugestellt
wurde. Diese Aufgabe konnte Starke glücklicherweise gerade noch
an Personalreferent Hipelius delegieren, der zu dieser Zeit noch
ein paar Tage lang dieses Amt ausübte. Danach wäre der
Oberbürgermeister selbst zuständig gewesen.
In dem Antwortschreiben wird eingeräumt, dass in
der Konzerthalle Aushilfskräfte für 6 Euro bis 8,50 Euro
arbeiten, was aber in der Bamberger Gastronomie nicht das unterste
Level sei. Bei der Sozialstiftung wurde davon gesprochen, dass bei
einer Mindestlohngarantie über 8 Euro Kostensteigerungen von
einem mittleren 6-stelligen Eurobetrag zu erwarten sei. Auf die
Löhne von LeiharbeiterInnen in städtischen Unternehmen geht das
Schreiben nicht näher ein, und deutlich wird darauf verwiesen,
dass die Stadt laut Gemeindeordnung zur Sparsamkeit verpflichtet
ist. Kurzum: Man windet sich, bezeichnet das Thema als eine
"gesellschaftspolitisch sehr komplexe Fragestellung",
lehnt Mindestlöhne in Bamberg ab und sieht den Antrag der GAL als
erledigt an.
Nein! erwiderte darauf die GAL-Stadtratsfraktion
– der Antrag soll endlich im Stadtrat behandelt, diskutiert und
abgestimmt werden. Daraufhin pochten Hipelius und Starke nochmals
darauf, dass sie den Antrag für ausreichend beantwortet halten,
und boten, wenn die GAL denn unbedingt wolle, eine Behandlung im
Personalsenat an. Raffiniert, denn der Personalsenat tagt
grundsätzlich nichtöffentlich. Doch die GAL kennt die Bayerische
Gemeindeordnung, weiß also, dass Anträge von Stadtratsfraktionen
in öffentlichen Sitzungen behandelt werden müssen (wenn keine
Ausnahmeregeln berührt werden), und forderte nun ihrerseits einen
Tagesordnungspunkt Mindestlohn in der letzten Sitzung des
Stadtrats vor der Sommerpause.
gaz-Leser brauchen wahrscheinlich keine drei Mal, um
zu erraten, was selbstredend an diesem Sitzungstag nicht auf der
Tagesordnung stand – ohne eine Begründung. Oberbürgermeister
Starke und der Mindestlohn, ein bei näherem Hinsehen maximal
distanziertes Verhältnis. Aber die GAL bleibt dran – mindestens
mit maximaler Hartnäckigkeit!
sys
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