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Oberbürgermeister Starke:
Maximaldistanz zum Mindestlohn?

Noch am 1. Mai bei der Kundgebung der Gewerkschaften unterschrieb Oberbürgermeister Starke das DGB-Volksbegehren zur Einführung eines Mindestlohns in Bayern unter dem Beifall der gesamten Versammlung. Aber dort, wo er selbst die Umsetzung von Mindestlöhnen in die Hand nehmen könnte, scheut er das Thema wie der Teufel das Weihwasser.


(Foto: Erich Weiß)

Die GAL hatte bereits im November 2007 folgenden Antrag gestellt: Die Stadt Bamberg sollte sich und ihre Tochterunternehmen (also von Konzerthalle über Stadtbusse bis hin zu Krankenhäusern) selbst verpflichten, Mindestlöhne zu zahlen und dies auch bei beauftragten Leiharbeitsfirmen einfordern. Ein halbes Jahr hörte die GAL nichts aus der Stadtverwaltung, obwohl laut OB ein Antrag innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden soll. Ob Oberbürgermeister Starke hoffte, die GAL könnte das Thema einfach vergessen? Das tat die GAL natürlich nicht, sondern mahnte den Antrag an.

In Juni 2008 kam dann endlich -eine ausführliche und mit "vertraulich" gekennzeichnete Antwort aus dem Rathaus, die auch allen anderen Stadtratsfraktionen zugestellt wurde. Diese Aufgabe konnte Starke glücklicherweise gerade noch an Personalreferent Hipelius delegieren, der zu dieser Zeit noch ein paar Tage lang dieses Amt ausübte. Danach wäre der Oberbürgermeister selbst zuständig gewesen.

In dem Antwortschreiben wird eingeräumt, dass in der Konzerthalle Aushilfskräfte für 6 Euro bis 8,50 Euro arbeiten, was aber in der Bamberger Gastronomie nicht das unterste Level sei. Bei der Sozialstiftung wurde davon gesprochen, dass bei einer Mindestlohngarantie über 8 Euro Kostensteigerungen von einem mittleren 6-stelligen Eurobetrag zu erwarten sei. Auf die Löhne von LeiharbeiterInnen in städtischen Unternehmen geht das Schreiben nicht näher ein, und deutlich wird darauf verwiesen, dass die Stadt laut Gemeindeordnung zur Sparsamkeit verpflichtet ist. Kurzum: Man windet sich, bezeichnet das Thema als eine "gesellschaftspolitisch sehr komplexe Fragestellung", lehnt Mindestlöhne in Bamberg ab und sieht den Antrag der GAL als erledigt an.

Nein! erwiderte darauf die GAL-Stadtratsfraktion – der Antrag soll endlich im Stadtrat behandelt, diskutiert und abgestimmt werden. Daraufhin pochten Hipelius und Starke nochmals darauf, dass sie den Antrag für ausreichend beantwortet halten, und boten, wenn die GAL denn unbedingt wolle, eine Behandlung im Personalsenat an. Raffiniert, denn der Personalsenat tagt grundsätzlich nichtöffentlich. Doch die GAL kennt die Bayerische Gemeindeordnung, weiß also, dass Anträge von Stadtratsfraktionen in öffentlichen Sitzungen behandelt werden müssen (wenn keine Ausnahmeregeln berührt werden), und forderte nun ihrerseits einen Tagesordnungspunkt Mindestlohn in der letzten Sitzung des Stadtrats vor der Sommerpause.

gaz-Leser brauchen wahrscheinlich keine drei Mal, um zu erraten, was selbstredend an diesem Sitzungstag nicht auf der Tagesordnung stand – ohne eine Begründung. Oberbürgermeister Starke und der Mindestlohn, ein bei näherem Hinsehen maximal distanziertes Verhältnis. Aber die GAL bleibt dran – mindestens mit maximaler Hartnäckigkeit!

sys