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Pressemitteilung vom 27. Juli 2000

Gesetzgeber will plurales Angebot

Pro Familia und GAL erörterten Schwangerenkonfliktberatung

 

Die Zukunft der Schwangerenkonfliktberatung stand im Mittelpunkt eines Gesprächs von Vertreterinnen der Beratungsstelle Pro Familia mit der GAL-Stadtratsfraktion. Dass Pro Familia nach dem bevorstehenden Ausstieg der Caritas einen wesentlichen Teil von deren Beratungstätigkeit übernehmen sollte – darin waren sich die Beteiligten einig.

Seit Beginn des Jahres, so berichteten Martina Moreth und Gisela Meusel von Pro Familia, habe die Beratungsstelle in der Kunigundenruhstraße die staatliche Anerkennung als Schwangerenkonfliktberatungsstelle. Seither muss Pro Familia ein qualifiziertes Beratungsangebot von mindestens acht Wochenstunden vorweisen, wofür eine Honorarkraft eingestellt wurde. "Staatliche Gelder erhalten wir allerdings noch nicht. Bis jetzt tragen wir diese Stelle voll selbst – ein finanzieller Kraftakt für unsere Einrichtung", ergänzte Martina Moreth. Denn das Einzugsgebiet, an das die staatliche Förderung geknüpft ist, wurde Pro Familia bisher noch nicht zugewiesen. Das wird erst frei, wenn die Caritas ihre Konfliktberatung Ende dieses Jahres einstellt. Der Antrag an die zuständige Bezirksregierung, so Moreth, sei bereits gestellt.

Ob Pro Familia dann aber tatsächlich die Personalkosten von der öffentlichen Hand erhält, ist heute noch nicht sicher. Denn neuerdings gibt es einen Mitbewerber: Der Verein "donum vitae", vor kurzem von engagierten Katholiken auch in Bamberg gegründet, um den Einfluss der Kirche auf die Schwangerenkonfliktberatung nicht völlig zu verlieren, bemüht sich ebenfalls um staatliche Anerkennung und finanzielle Förderung.

Diese Konkurrenz sieht Gisela Meusel jedoch nicht nur negativ. "Es ist durchaus im Sinne des Gesetzgebers, eine Pluralität von Beratungsstellen zu erreichen", sagte sie und verwies auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom Februar diesen Jahres. Darin heiße es ausdrücklich, dass betroffene Frauen eine Auswahl "zwischen Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung" haben müssten, und dass deshalb neben staatlichen und kirchlichen Trägern auch freie Beratungsstellen zu fördern seien.