Gesetzgeber will plurales Angebot
Pro Familia und GAL erörterten
Schwangerenkonfliktberatung
Die Zukunft der Schwangerenkonfliktberatung stand im
Mittelpunkt eines Gesprächs von Vertreterinnen der Beratungsstelle
Pro Familia mit der GAL-Stadtratsfraktion. Dass Pro Familia nach dem
bevorstehenden Ausstieg der Caritas einen wesentlichen Teil von
deren Beratungstätigkeit übernehmen sollte – darin waren sich
die Beteiligten einig.
Seit Beginn des Jahres, so berichteten Martina
Moreth und Gisela Meusel von Pro Familia, habe die Beratungsstelle
in der Kunigundenruhstraße die staatliche Anerkennung als
Schwangerenkonfliktberatungsstelle. Seither muss Pro Familia ein
qualifiziertes Beratungsangebot von mindestens acht Wochenstunden
vorweisen, wofür eine Honorarkraft eingestellt wurde.
"Staatliche Gelder erhalten wir allerdings noch nicht. Bis
jetzt tragen wir diese Stelle voll selbst – ein finanzieller
Kraftakt für unsere Einrichtung", ergänzte Martina Moreth.
Denn das Einzugsgebiet, an das die staatliche Förderung geknüpft
ist, wurde Pro Familia bisher noch nicht zugewiesen. Das wird erst
frei, wenn die Caritas ihre Konfliktberatung Ende dieses Jahres
einstellt. Der Antrag an die zuständige Bezirksregierung, so
Moreth, sei bereits gestellt.
Ob Pro Familia dann aber tatsächlich die
Personalkosten von der öffentlichen Hand erhält, ist heute noch
nicht sicher. Denn neuerdings gibt es einen Mitbewerber: Der Verein
"donum vitae", vor kurzem von engagierten Katholiken auch
in Bamberg gegründet, um den Einfluss der Kirche auf die
Schwangerenkonfliktberatung nicht völlig zu verlieren, bemüht sich
ebenfalls um staatliche Anerkennung und finanzielle Förderung.
Diese Konkurrenz sieht Gisela Meusel jedoch nicht
nur negativ. "Es ist durchaus im Sinne des Gesetzgebers, eine
Pluralität von Beratungsstellen zu erreichen", sagte sie und
verwies auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom
Februar diesen Jahres. Darin heiße es ausdrücklich, dass
betroffene Frauen eine Auswahl "zwischen Beratungsstellen
unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung" haben
müssten, und dass deshalb neben staatlichen und kirchlichen
Trägern auch freie Beratungsstellen zu fördern seien.
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