GAL leitet Fall Gaustadt an MdB weiter
Mehr als unzufrieden ist die GAL-Stadtratsfraktion
mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in München, wonach in
der Gaustadter Hauptstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf
Tempo 30 unzulässig ist. Wie berichtet klagte ein einzelner
Anwohner erfolgreich gegen diese von der Stadt gewünschte Regelung,
die vor allem FußgängerInnen mehr Verkehrssicherheit garantieren
sollte.
GAL-Stadtrat Peter Gack lobt die Stadtverwaltung,
die bis zuletzt am Beschluss des Stadtrats festgehalten habe. Er
sieht das Hauptproblem auch nicht in einer unangemessenen
Richterentscheidung, sondern in den strengen Regeln der
Straßenverkehrsordnung, und weiß auch von vielen ähnlich
gelagerten Fällen in anderen Städten und Gemeinden. "Es
werden generell sehr hohe Anforderungen gestellt, um
Geschwindigkeitsbeschränkungen durchzusetzen", meint Gack.
Deshalb wandte sich der Grünen-Stadtrat jetzt an
den grünen Bundestagsabgeordnete Dr. Anton Hofreiter, der Mitglied
im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist. Er bittet
den MdB, auf der politischen Ebene eine Gesetzesveränderung
einzuleiten, die mehr Verkehrssicherheit durch vor Ort entschiedene
Temporeduzierungen erleichtert.
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