Pressemitteilung vom 18.9.07 GAL leitet Fall Gaustadt an MdB weiter Mehr als unzufrieden ist die GAL-Stadtratsfraktion mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in München, wonach in der Gaustadter Hauptstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 unzulässig ist. Wie berichtet klagte ein einzelner Anwohner erfolgreich gegen diese von der Stadt gewünschte Regelung, die vor allem FußgängerInnen mehr Verkehrssicherheit garantieren sollte. GAL-Stadtrat Peter Gack lobt die Stadtverwaltung, die bis zuletzt am Beschluss des Stadtrats festgehalten habe. Er sieht das Hauptproblem auch nicht in einer unangemessenen Richterentscheidung, sondern in den strengen Regeln der Straßenverkehrsordnung, und weiß auch von vielen ähnlich gelagerten Fällen in anderen Städten und Gemeinden. "Es werden generell sehr hohe Anforderungen gestellt, um Geschwindigkeitsbeschränkungen durchzusetzen", meint Gack. Deshalb wandte sich der Grünen-Stadtrat jetzt an den grünen Bundestagsabgeordnete Dr. Anton Hofreiter, der Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist. Er bittet den MdB, auf der politischen Ebene eine Gesetzesveränderung einzuleiten, die mehr Verkehrssicherheit durch vor Ort entschiedene Temporeduzierungen erleichtert.