| 
              
               In der "Grün Alternativen Zeitung",
              Ausgabe Nr. 72 (September 2008) ist auf der Titelseite ein Beitrag
              unter der Überschrift "Kein Platz an der Sonne"
              enthalten. Der Beitrag enthält mehrere unrichtige Behauptungen,
              die ich wie folgt richtigstelle: 
              1. Unwahr ist, dass der "Immobilieninvestor
              G." den städtischen Stellen "mitteilen" ließ,
              "dass er keine Zuweisungen von Wohnungssuchenden durch das
              Amt mehr möchte". 
              Wahr ist vielmehr, dass es keine derartige
              Mitteilung an städtische Stellen gegeben hat. 
              2. Unwahr ist, dass das Anwesen Steinweg 9 unter
              dem neuen Eigentümer ohne baurechtliche Genehmigung "fleißig
              "ausgebaut"", dass das Dachgeschoss zu
              Studentenwohnungen und eine Garage im Hinterhof "zum
              zweigeschossigen "Apartmenthaus" ausgebaut" worden
              sein soll. 
              Richtig ist, dass durch den Erwerber des Anwesens
              – mit Ausnahme des Einbaus eines Fensters in die Wand zum
              Nachbarhaus – keine Ausbaumaßnahmen erfolgten. Der Ausbau
              erfolgte bereits durch den Voreigentümer. die Garage im Hinterhof
              ist ausschließlich zu gewerblichen Zwecken vermietet und nicht zu
              einem Apartmenthaus ausgebaut. 
              3. Unwahr ist auch, dass Zimmer, die
              "offiziell für Einzelpersonen ausgelegt" sind,
              "von Paaren" bewohnt werden sollen, und dass sich
              "vier bis sechs Leute eine Küche am Flurende, mit einem
              Waschbecken als Sanitäreinrichtung" teilen sollen. 
              Wahr ist, dass jedes der vermieteten Zimmer nur
              von einer Person bewohnt wird. In jedem Zimmer befindet sich eine
              eigene Kochgelegenheit, eine Gemeinschaftsküche existiert in der
              Wohnanlage nicht. Es sind lediglich Gemeinschaftsduschen und
              –WCs vorhanden. 
              4. Unwahr ist außerdem, dass in einem Gang ein
              "Matratzenlager" existieren und dass im Gewölbekeller
              "ein Mann auf seiner Matratze" wohnen und dort zugleich
              seine Werkstatt haben soll. 
              Wahr ist vielmehr, dass kein Matratzenlager
              existiert. Es gibt nur vermietete Apartments. Im Keller befindet
              sich keine Werkstatt. 
              5. Unwahr ist auch, dass es im rückwärtigen Teil
              des Anwesens "keinen zulässigen Fluchtweg" geben soll. 
              Wahr ist, dass auf Betreiben der Stadt ein Fenster
              in der Brandschutzwand zum Nachbarhaus errichtet wurde, welches
              nunmehr einen Fluchtweg gewährleistet. Ein solcher war zuvor
              nicht vorhanden. 
              6. Unwahr ist des Weiteren, dass durch einen
              Baukontrolleur "illegale Baumaßnahmen" eingestellt
              worden sein sollen. 
              Wahr ist, dass nur eine unzulässige Baumaßnahme
              eingestellt wurde, die zudem durch einen Mieter – und nicht
              durch die nunmehrigen Eigentümer des Anwesens – ausgeführt
              wurde. 
              Bamberg, den 18.9.08 
              gezeichnet Roland Gagel 
              
 
               |