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                     Noch am 1. Mai bei der Kundgebung
              der Gewerkschaften unterschrieb Oberbürgermeister Starke das
              DGB-Volksbegehren zur Einführung eines Mindestlohns in Bayern
              unter dem Beifall der gesamten Versammlung. Aber dort, wo er
              selbst die Umsetzung von Mindestlöhnen in die Hand nehmen
              könnte, scheut er das Thema wie der Teufel das Weihwasser.  | 
                  
                       
              (Foto: Erich Weiß)
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              Die GAL hatte bereits im November 2007 folgenden
              Antrag gestellt: Die Stadt Bamberg sollte sich und ihre
              Tochterunternehmen (also von Konzerthalle über Stadtbusse bis hin
              zu Krankenhäusern) selbst verpflichten, Mindestlöhne zu zahlen
              und dies auch bei beauftragten Leiharbeitsfirmen einfordern. Ein
              halbes Jahr hörte die GAL nichts aus der Stadtverwaltung, obwohl
              laut OB ein Antrag innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden
              soll. Ob Oberbürgermeister Starke hoffte, die GAL könnte das
              Thema einfach vergessen? Das tat die GAL natürlich nicht, sondern
              mahnte den Antrag an. 
              In Juni 2008 kam dann endlich -eine ausführliche
              und mit "vertraulich" gekennzeichnete Antwort aus dem
              Rathaus, die auch allen anderen Stadtratsfraktionen zugestellt
              wurde. Diese Aufgabe konnte Starke glücklicherweise gerade noch
              an Personalreferent Hipelius delegieren, der zu dieser Zeit noch
              ein paar Tage lang dieses Amt ausübte. Danach wäre der
              Oberbürgermeister selbst zuständig gewesen. 
              In dem Antwortschreiben wird eingeräumt, dass in
              der Konzerthalle Aushilfskräfte für 6 Euro bis 8,50 Euro
              arbeiten, was aber in der Bamberger Gastronomie nicht das unterste
              Level sei. Bei der Sozialstiftung wurde davon gesprochen, dass bei
              einer Mindestlohngarantie über 8 Euro Kostensteigerungen von
              einem mittleren 6-stelligen Eurobetrag zu erwarten sei. Auf die
              Löhne von LeiharbeiterInnen in städtischen Unternehmen geht das
              Schreiben nicht näher ein, und deutlich wird darauf verwiesen,
              dass die Stadt laut Gemeindeordnung zur Sparsamkeit verpflichtet
              ist. Kurzum: Man windet sich, bezeichnet das Thema als eine
              "gesellschaftspolitisch sehr komplexe Fragestellung",
              lehnt Mindestlöhne in Bamberg ab und sieht den Antrag der GAL als
              erledigt an. 
              Nein! erwiderte darauf die GAL-Stadtratsfraktion
              – der Antrag soll endlich im Stadtrat behandelt, diskutiert und
              abgestimmt werden. Daraufhin pochten Hipelius und Starke nochmals
              darauf, dass sie den Antrag für ausreichend beantwortet halten,
              und boten, wenn die GAL denn unbedingt wolle, eine Behandlung im
              Personalsenat an. Raffiniert, denn der Personalsenat tagt
              grundsätzlich nichtöffentlich. Doch die GAL kennt die Bayerische
              Gemeindeordnung, weiß also, dass Anträge von Stadtratsfraktionen
              in öffentlichen Sitzungen behandelt werden müssen (wenn keine
              Ausnahmeregeln berührt werden), und forderte nun ihrerseits einen
              Tagesordnungspunkt Mindestlohn in der letzten Sitzung des
              Stadtrats vor der Sommerpause. 
              gaz-Leser brauchen wahrscheinlich keine drei Mal, um
              zu erraten, was selbstredend an diesem Sitzungstag nicht auf der
              Tagesordnung stand – ohne eine Begründung. Oberbürgermeister
              Starke und der Mindestlohn, ein bei näherem Hinsehen maximal
              distanziertes Verhältnis. Aber die GAL bleibt dran – mindestens
              mit maximaler Hartnäckigkeit! 
              sys 
              
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