Die GAL ruft alle Bamberger GaskundInnen
auf, die Gaspreiserhöhung nur unter Vorbehalt zu zahlen
Foto: Erich Weiß
Im Oktober gaben die Stadtwerke bekannt, dass
die Gaspreise in zwei Stufen (Oktober 2005 und Januar 2006) um
insgesamt 20% steigen werden. Dies beruhte auf einem
einstimmigen Beschluss des Aufsichtsrats der Stadtwerke, in
dem CSU (OB-Kandidat Peter Neller), SPD und Freie Wähler
vertreten sind. Betroffen sind rund 17.000 Haushalte in
Bamberg und Umgebung; für den durchschnittlichen Haushalt
entstehen laut Stadtwerken Mehrkosten von 178 Euro pro Jahr.
Das städtische Energieunternehmen beruft sich
auf weltweite Entwicklungen, in deren Zuge die Öl- und
Gaspreise international rapide anziehen. Laut
Geschäftsführer Rubach gibt man auf diese Weise
"lediglich" die Gaspreissteigerung weiter, die auch
die Stadtwerke an ihren Vorlieferanten zahlen müssen, mit dem
sie wiederum langfristige Verträge haben. Doch da schließt
sich schon ein Kreis: Eben dieser Vorlieferant (die Ferngas
Nordbayern, zugehörig zum Konzern der
E.on-Ruhrgas-International AG) ist seit der Teilprivatisierung
der Bamberger Stadtwerke vor ein paar Jahren Anteilseignerin
und bestimmt die Geschäfte am Margaretendamm mit. Der
Vorlieferant sitzt also für beide Seiten am Tisch, wenn die
Stadtwerke Gasbeschaffungsverträge abschließen!
Stimmt die Kostenkalkulation?
Abgesehen davon ist die GAL bezüglich der 20%
skeptisch! Schaut man sich die Wertschöpfungskette beim Gas
an (siehe Grafik), kann man an eine 20%-Steigerung, die von
den Stadtwerken wirklich nur "durchgereicht" wird,
nicht so recht glauben. Denn der Gaseinkaufspreis für die
Stadtwerke (Gasbeschaffung) müsste sich verdoppeln (!), damit
sich daraus um ein Fünftel erhöhte Endverbraucherpreise
errechnen.
Ist das wirklich so? Die Stadtwerke haben
bisher ihre Kalkulation gegenüber den Kunden und Kundinnen
nicht offen gelegt. Das hat aber die GAL-Stadtratsfraktion,
die wie gesagt nicht im Aufsichtsrat sitzt und keinen Einblick
in Geschäftsunterlagen hat, nun beantragt. Erst daraus kann
sich ergeben, ob die Gaspreiserhöhung mit den gestiegenen
Lieferantenpreisen begründet werden kannn oder ob sie nicht
doch eine verdeckte Kostensteigerung zu Gunsten der Stadtwerke
ist.
Die GAL empfiehlt: Vorbehaltszahlung
Solange das nicht geklärt ist, werden alle
Mitglieder der GAL-Fraktion sowie des GAL-Vorstands ihre
privaten Gasrechnungen nur unter Vorbehalt zahlen. Und wir
empfehlen dies auch allen kritischen Gas-KundInnen der
Stadtwerke. Denn laut § 315 BGB muss eine Preiserhöhung
"angemessen" und "billigem Ermessen"
entsprechen. Sollte sich also herausstellen (evtl. durch ein
Gerichtsurteil), dass die Gaspreiserhöhung der Stadtwerke
diese juristischen Kriterien nicht erfüllt, können
Überzahlungen zurückgefordert werden – und genau dafür
ist es wichtig, den Stadtwerken gegenüber den Vorbehalt auch
deutlich zu machen.
Damit eine solche Vorbehaltszahlung, die auch
zahlreiche Verbraucherverbände empfehlen, rechtlich
abgesichert ist, empfiehlt die GAL ein Formschreiben, das
jedeR VerbraucherIn nur mit Namen, Adresse und Kundenangaben
versehen muss und dann an die Stadtwerke schicken kann. Das
Formschreiben ist von unserer Homepage herunterzuladen: Formschreiben
Vorbehaltszahlung. Im Gegensatz zu weitergehenden
Empfehlungen mancher Verbraucherverbände raten wir nicht zur
Einstellung der Zahlungen. Durch den Vorbehalt ist
sichergestellt, dass die Versorgung nicht unterbrochen werden
kann, die spätere Rückforderung ist dann natürlich Sache
des Verbrauchers. Aber zumindest der Energieversorger e.on hat
bereits angekündigt, seine interne Kalkulation offenzulegen.
Wir hoffen, dass die Stadtwerke über kurz oder lang diesem
Beispiel folgen und dann gegebenenfalls von sich aus Guthaben
erstatten.
Zusammensetzung des Gaspreises für den
Endverbraucher: Ortsversorgung = Kosten für Verteilung des
Gases vor Ort an die Endverbraucher; Gasbeschaffung = das, was
die Stadtwerke an ihren Vorlieferanten zahlen müssen; Steuer
= Energiesteuer, an den Staat abzuführen; Transport und
Handel = Kosten für Transport und Handel innerhalb
Deutschlands
(Quelle: Lehrstuhl für Energiewirtschaft TU
München, Energiewirtschaftliche Tagesfragen 2004)
Weitere Infos gibt der Bund der
Energieverbraucher: www.energieverbraucher.de
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