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20% höhere Gaspreise - Nicht mit uns!

Die GAL ruft alle Bamberger GaskundInnen auf, die Gaspreiserhöhung nur unter Vorbehalt zu zahlen


Foto: Erich Weiß

Im Oktober gaben die Stadtwerke bekannt, dass die Gaspreise in zwei Stufen (Oktober 2005 und Januar 2006) um insgesamt 20% steigen werden. Dies beruhte auf einem einstimmigen Beschluss des Aufsichtsrats der Stadtwerke, in dem CSU (OB-Kandidat Peter Neller), SPD und Freie Wähler vertreten sind. Betroffen sind rund 17.000 Haushalte in Bamberg und Umgebung; für den durchschnittlichen Haushalt entstehen laut Stadtwerken Mehrkosten von 178 Euro pro Jahr.

Das städtische Energieunternehmen beruft sich auf weltweite Entwicklungen, in deren Zuge die Öl- und Gaspreise international rapide anziehen. Laut Geschäftsführer Rubach gibt man auf diese Weise "lediglich" die Gaspreissteigerung weiter, die auch die Stadtwerke an ihren Vorlieferanten zahlen müssen, mit dem sie wiederum langfristige Verträge haben. Doch da schließt sich schon ein Kreis: Eben dieser Vorlieferant (die Ferngas Nordbayern, zugehörig zum Konzern der E.on-Ruhrgas-International AG) ist seit der Teilprivatisierung der Bamberger Stadtwerke vor ein paar Jahren Anteilseignerin und bestimmt die Geschäfte am Margaretendamm mit. Der Vorlieferant sitzt also für beide Seiten am Tisch, wenn die Stadtwerke Gasbeschaffungsverträge abschließen!

Stimmt die Kostenkalkulation?

Abgesehen davon ist die GAL bezüglich der 20% skeptisch! Schaut man sich die Wertschöpfungskette beim Gas an (siehe Grafik), kann man an eine 20%-Steigerung, die von den Stadtwerken wirklich nur "durchgereicht" wird, nicht so recht glauben. Denn der Gaseinkaufspreis für die Stadtwerke (Gasbeschaffung) müsste sich verdoppeln (!), damit sich daraus um ein Fünftel erhöhte Endverbraucherpreise errechnen.

Ist das wirklich so? Die Stadtwerke haben bisher ihre Kalkulation gegenüber den Kunden und Kundinnen nicht offen gelegt. Das hat aber die GAL-Stadtratsfraktion, die wie gesagt nicht im Aufsichtsrat sitzt und keinen Einblick in Geschäftsunterlagen hat, nun beantragt. Erst daraus kann sich ergeben, ob die Gaspreiserhöhung mit den gestiegenen Lieferantenpreisen begründet werden kannn oder ob sie nicht doch eine verdeckte Kostensteigerung zu Gunsten der Stadtwerke ist.

Die GAL empfiehlt: Vorbehaltszahlung

Solange das nicht geklärt ist, werden alle Mitglieder der GAL-Fraktion sowie des GAL-Vorstands ihre privaten Gasrechnungen nur unter Vorbehalt zahlen. Und wir empfehlen dies auch allen kritischen Gas-KundInnen der Stadtwerke. Denn laut § 315 BGB muss eine Preiserhöhung "angemessen" und "billigem Ermessen" entsprechen. Sollte sich also herausstellen (evtl. durch ein Gerichtsurteil), dass die Gaspreiserhöhung der Stadtwerke diese juristischen Kriterien nicht erfüllt, können Überzahlungen zurückgefordert werden – und genau dafür ist es wichtig, den Stadtwerken gegenüber den Vorbehalt auch deutlich zu machen.

Damit eine solche Vorbehaltszahlung, die auch zahlreiche Verbraucherverbände empfehlen, rechtlich abgesichert ist, empfiehlt die GAL ein Formschreiben, das jedeR VerbraucherIn nur mit Namen, Adresse und Kundenangaben versehen muss und dann an die Stadtwerke schicken kann. Das Formschreiben ist von unserer Homepage herunterzuladen: Formschreiben Vorbehaltszahlung. Im Gegensatz zu weitergehenden Empfehlungen mancher Verbraucherverbände raten wir nicht zur Einstellung der Zahlungen. Durch den Vorbehalt ist sichergestellt, dass die Versorgung nicht unterbrochen werden kann, die spätere Rückforderung ist dann natürlich Sache des Verbrauchers. Aber zumindest der Energieversorger e.on hat bereits angekündigt, seine interne Kalkulation offenzulegen. Wir hoffen, dass die Stadtwerke über kurz oder lang diesem Beispiel folgen und dann gegebenenfalls von sich aus Guthaben erstatten.

 


Zusammensetzung des Gaspreises für den Endverbraucher: Ortsversorgung = Kosten für Verteilung des Gases vor Ort an die Endverbraucher; Gasbeschaffung = das, was die Stadtwerke an ihren Vorlieferanten zahlen müssen; Steuer = Energiesteuer, an den Staat abzuführen; Transport und Handel = Kosten für Transport und Handel innerhalb Deutschlands

(Quelle: Lehrstuhl für Energiewirtschaft TU München, Energiewirtschaftliche Tagesfragen 2004)

 

Weitere Infos gibt der Bund der Energieverbraucher: www.energieverbraucher.de