Stellplatzablöse in ÖPNV und Radverkehr
investieren
GAL will dafür Neuerungen in der
Bayerischen Bauordnung nutzen
Die Förderung von Fahrradverkehr und ÖPNV haben
sich die Grünen auf die Fahnen geschrieben und kommen diesem Ziel
möglicherweise bald schon ein ganzes Stück näher. Denn durch
Neuerungen in der Bayerischen Bauordnung ist es nun möglich,
Stellplatzablösebeträge auch für Maßnahmen zugunsten des Bus-
und Fahrradnetzes zu verwenden.
Stellplatzablösen müssen in der Regel bei solchen
Bauprojekten gezahlt werden, bei denen die gesetzlich erforderlichen
Parkplätze nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden
können. Doch bisher mussten diese Erlöse von der Stadt dafür
eingesetzt werden, an anderer Stelle öffentliche Parkplätze zu
schaffen.
Dass dies nun bayernweit geändert wurde, wertet der
verkehrspolitische Sprecher der GAL, Peter Gack, insbesondere als
Erfolg der Grünen im Bayerischen Landtag, die seit Jahren darauf
hinarbeiten, die Zweckbindung bei der Stellplatzablöse aufzuheben.
"Jetzt ist es möglich, diese Mittel auch so einzusetzen, dass
sie motorisierten Verkehr vermeiden helfen – also nachhaltig und
umweltfreundlich."
Peter Gack hat deshalb umgehend beantragt, dass die
Stadt im Rahmen des Verkehrsentwicklungskonzepts Vorschläge macht,
auf welche Weise sinnvoll in ÖPNV und Fahrradverkehr investiert
werden kann. Da ließe sich einiges investieren, denn die
städtische Rücklage aus der Stellplatzablöse umfasst derzeit
satte 2,4 Mio Euro.
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