War ehemaliger Wirtschaftsreferent
verantwortlich?
GAL will prüfen, ob R. Gegenfurtner wegen
Dienstpflichtverletzung regresspflichtig ist
Immer noch Klärungsbedarf sieht die
grün-alternative Stadtratsfraktion GAL beim Fall Warmuth. Wie
berichtet, einigte sich die Stadt Bamberg mit dem früheren
Konzerthallen-Gastronomen Warmuth vor kurzem auf einen Vergleich,
auch der Stadtrat stimmte dem inzwischen zu. Insgesamt 2,7 Mio Euro
Schadensersatz muss die Stadt nun an Warmuth zahlen.
Die GAL möchte aber die Frage nach der
Verantwortlichkeit damit nicht einfach unter den Tisch fallen
lassen. Laut GAL begründet sich die Schadensersatzforderung vor
allem darauf, dass das Gericht den strittigen Zusatzvertrag mit
Warmuth über die Bewirtschaftung des Ziegelbaus als rechtswirksam
beurteilte. "Wie städtische Vertreter vor Gericht darlegten,
unterzeichnete Oberbürgermeister Lauer einen Vertragstext, der
anders lautete als der vorher im Aufsichtsrat der Stadthallen GmbH
besprochene Entwurf", erläuterte GAL-Fraktionsvorsitzender
Wolfgang Grader. "Und dieser Text wurde dem Oberbürgermeister
vom damaligen Wirtschaftsreferenten Robert Gegenfurtner vorgelegt
– mit dem Vermerk 'unwesentliche redaktionelle Änderung'".
Wie sich herausgestellt habe, sei diese Änderung
aber "sehr wesentlich" gewesen, so Grader weiter, weil es
gerade darum gegangen sei, ob Warmuth das Bewirtschaftungsrecht nur
für den Fall zusteht, dass sich ein Hotelbetreiber findet, der auf
dieses Bewirtschaftungsrecht verzichtet. "Diese Einschränkung
findet sich in dem von Robert Gegenfurtner zu verantwortenden Text
nicht mehr, was uns heute ein paar Millionen Euro kostet."
Die GAL hält es für möglich, dass Gegenfurtner
damit eine Dienstpflichtverletzung begangen hat und rechtlich dafür
belangt werden kann. Es könne auch ein Schadensersatzanspruch gegen
den ehemaligen Wirtschaftsreferenten begründet sein, meint
GAL-Vorstandsmitglied Ralf Dischinger, selbst Zivilrichter.
"Die GAL sieht mit großem Interesse den Erläuterungen des
früheren Wirtschaftsreferenten zu den Beweggründen für seine
angeblich unwesentliche Textänderung entgegen. Nach derzeitiger
Sachlage muss mindestens von grober Fahrlässigkeit und damit von
einer Haftung Gegenfurtners ausgegangen werden", meinte
Dischinger. Aufgrund eines GAL-Antrags soll OB Starke nun prüfen,
ob die Stadt Schadensersatzansprüche gegen Gegenfurtner geltend
machen soll.
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