Zurück zur Titelseite

 

Pressemitteilung vom 7. Dezember 2006

War ehemaliger Wirtschaftsreferent verantwortlich?

GAL will prüfen, ob R. Gegenfurtner wegen Dienstpflichtverletzung regresspflichtig ist

 

Immer noch Klärungsbedarf sieht die grün-alternative Stadtratsfraktion GAL beim Fall Warmuth. Wie berichtet, einigte sich die Stadt Bamberg mit dem früheren Konzerthallen-Gastronomen Warmuth vor kurzem auf einen Vergleich, auch der Stadtrat stimmte dem inzwischen zu. Insgesamt 2,7 Mio Euro Schadensersatz muss die Stadt nun an Warmuth zahlen.

Die GAL möchte aber die Frage nach der Verantwortlichkeit damit nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Laut GAL begründet sich die Schadensersatzforderung vor allem darauf, dass das Gericht den strittigen Zusatzvertrag mit Warmuth über die Bewirtschaftung des Ziegelbaus als rechtswirksam beurteilte. "Wie städtische Vertreter vor Gericht darlegten, unterzeichnete Oberbürgermeister Lauer einen Vertragstext, der anders lautete als der vorher im Aufsichtsrat der Stadthallen GmbH besprochene Entwurf", erläuterte GAL-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Grader. "Und dieser Text wurde dem Oberbürgermeister vom damaligen Wirtschaftsreferenten Robert Gegenfurtner vorgelegt – mit dem Vermerk 'unwesentliche redaktionelle Änderung'".

Wie sich herausgestellt habe, sei diese Änderung aber "sehr wesentlich" gewesen, so Grader weiter, weil es gerade darum gegangen sei, ob Warmuth das Bewirtschaftungsrecht nur für den Fall zusteht, dass sich ein Hotelbetreiber findet, der auf dieses Bewirtschaftungsrecht verzichtet. "Diese Einschränkung findet sich in dem von Robert Gegenfurtner zu verantwortenden Text nicht mehr, was uns heute ein paar Millionen Euro kostet."

Die GAL hält es für möglich, dass Gegenfurtner damit eine Dienstpflichtverletzung begangen hat und rechtlich dafür belangt werden kann. Es könne auch ein Schadensersatzanspruch gegen den ehemaligen Wirtschaftsreferenten begründet sein, meint GAL-Vorstandsmitglied Ralf Dischinger, selbst Zivilrichter. "Die GAL sieht mit großem Interesse den Erläuterungen des früheren Wirtschaftsreferenten zu den Beweggründen für seine angeblich unwesentliche Textänderung entgegen. Nach derzeitiger Sachlage muss mindestens von grober Fahrlässigkeit und damit von einer Haftung Gegenfurtners ausgegangen werden", meinte Dischinger. Aufgrund eines GAL-Antrags soll OB Starke nun prüfen, ob die Stadt Schadensersatzansprüche gegen Gegenfurtner geltend machen soll.