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Pressemitteilung vom 23. August 2006

Solaranlagen auch im Weltkulturerbe

GAL hält pauschale Ablehnung durch Denkmalbehörde für unangemessen

 

Jeder Besitzer eines Hauses im Bereich des Weltkulturerbes, der eine Solaranlage auf seinem Hausdach installieren will, bekommt derzeit noch einen ablehnenden Bescheid von der Stadtverwaltung. Grund: Die untere Denkmalschutzbehörde spricht sich ausnahmslos gegen solche Anträge aus.

In den Augen der baupolitischen Sprecherin der Grün-Alternativen Liste, Petra Friedrich, geht das aber zu weit: "Man sollte hier keine pauschalen Entscheidungen treffen. Selbstverständlich gibt es auch im Weltkulturerbe Dächer, die für Photovoltaik- oder Solarheizungsanlagen nutzbar sind, ohne dass sie die Wirkung des Baudenkmals oder des Ensembles beeinträchtigen. Wir müssen hier differenzieren."

Die Abwägung zwischen energiepolitischen und denkmalschützerischen Kriterien sollten aus ihrer Sicht die demokratisch gewählten Stadtratsmitglieder vornehmen. Deshalb möchte die GAL-Stadträtin, dass sich künftig der Bausenat mit solchen Anträgen beschäftigt – zunächst für die Dauer von einem Jahr. "Es geht mir nicht darum, jedes einzelne Dach im Stadtrat ausführlich zu diskutieren", so Friedrich, "aber wir müssen hier eine politische Richtungsentscheidung treffen, die der Verwaltung dann in Zukunft als Richtschnur dienen kann."

Petra Friedrich betonte, dass die Nutzung regenerativer Energien gerade im ureigenen Interesse des Denkmalschutzes liege, schließlich leide die Bausubstanz besonders an den Luftschadstoffen, die durch Solaranlagen vermieden werden. Mit ihrem Antrag möchte sie auch erreichen, dass alle Beteiligten, sowohl die Hausbesitzer als auch die Denkmalbehörde, gemeinsam nach Lösungswegen suchen: "Pauschale Fronten nutzen niemand. Oft gibt es pfiffige Lösungen, die beiden Seiten gerecht werden."