Solaranlagen auch im Weltkulturerbe
GAL hält pauschale Ablehnung durch
Denkmalbehörde für unangemessen
Jeder Besitzer eines Hauses im Bereich des
Weltkulturerbes, der eine Solaranlage auf seinem Hausdach
installieren will, bekommt derzeit noch einen ablehnenden Bescheid
von der Stadtverwaltung. Grund: Die untere Denkmalschutzbehörde
spricht sich ausnahmslos gegen solche Anträge aus.
In den Augen der baupolitischen Sprecherin der
Grün-Alternativen Liste, Petra Friedrich, geht das aber zu weit:
"Man sollte hier keine pauschalen Entscheidungen treffen.
Selbstverständlich gibt es auch im Weltkulturerbe Dächer, die für
Photovoltaik- oder Solarheizungsanlagen nutzbar sind, ohne dass sie
die Wirkung des Baudenkmals oder des Ensembles beeinträchtigen. Wir
müssen hier differenzieren."
Die Abwägung zwischen energiepolitischen und
denkmalschützerischen Kriterien sollten aus ihrer Sicht die
demokratisch gewählten Stadtratsmitglieder vornehmen. Deshalb
möchte die GAL-Stadträtin, dass sich künftig der Bausenat mit
solchen Anträgen beschäftigt – zunächst für die Dauer von
einem Jahr. "Es geht mir nicht darum, jedes einzelne Dach im
Stadtrat ausführlich zu diskutieren", so Friedrich, "aber
wir müssen hier eine politische Richtungsentscheidung treffen, die
der Verwaltung dann in Zukunft als Richtschnur dienen kann."
Petra Friedrich betonte, dass die Nutzung
regenerativer Energien gerade im ureigenen Interesse des
Denkmalschutzes liege, schließlich leide die Bausubstanz besonders
an den Luftschadstoffen, die durch Solaranlagen vermieden werden.
Mit ihrem Antrag möchte sie auch erreichen, dass alle Beteiligten,
sowohl die Hausbesitzer als auch die Denkmalbehörde, gemeinsam nach
Lösungswegen suchen: "Pauschale Fronten nutzen niemand. Oft
gibt es pfiffige Lösungen, die beiden Seiten gerecht werden."
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