Zurück zur Titelseite

 

Pressemitteilung vom 17. Mai 2006

Keine verschlossenen Türen mehr

Höchstes Urteil zu Aufsichtsräten kommunaler GmbHs hat auch für Bamberg Folgen

 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun höchstrichterlich festgestellt, dass Aufsichtsräte kommunaler GmbHs auch öffentlich tagen können. Die Bamberger Grünen sehen sich damit in ihrer Haltung bestätigt und fordern für Bamberg entsprechende Konsequenzen. GAL-Stadtrat Peter Gack stellte den Antrag an OB Starke, durch Satzungsänderungen künftig öffentliche Sitzungen der Aufsichtsräte zu ermöglichen.

Hintergrund des Verfahrens war ein Bürgerbegehren, mit dem Passauer BürgerInnen für mehr Transparenz bei den Aufsichtsräten sorgen wollten, das die Stadt Passau jedoch nicht zulassen wollte. Ein Gerichtsentscheid des Verwaltungsgerichts Regensburg im Februar 2005 ging zugunsten des Bürgerbegehrens aus, die Stadt Passau legte daraufhin Revision ein, die jetzt zurückgewiesen wurde. Das so genannte "Tranzparenzurteil" des Regensburger Verwaltungsgerichts, das in ganz Bayern Aufsehen erregte, ist somit rechtskräftig.

Demnach ist es möglich, Aufsichtsratssitzungen kommunaler GmbHs in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil aufzuspalten. In dem Urteil werden die Transparenz von Entscheidungen, die Kontrolle der Gesellschaftsorgane auch durch Öffentlichkeit und Medien und der Respekt vor den mündigen Wahlbürgerinnen und Wahlbürgern als "grundlegende Erfordernisse unseres demokratischen Rechtsstaats" bezeichnet.

Peter Gack hofft nun, dass nicht nur bayernweit, sondern auch in Bamberg neue politische Weichen gestellt werden: "Wenn die Stadt den Vorgaben des Urteils folgt – und alles andere wäre ein Affront gegen die Bürger und Bürgerinnen – wird es der Bevölkerung bald möglich sein, zu erfahren, warum und von wem welche Entscheidungen in den Aufsichtsräten getroffen werden. Mit dem Süppchenkochen hinter verschlossenen Türen ist es dann vorbei."

Laut GAL ist es nun nötig, dass in den Gesellschaftsverträgen der städtischen GmbHs geregelt wird, welche Tagesordnungspunkte öffentlich sein können, welche nicht und wie lange sie dann der Verschwiegenheit unterliegen. "Insoweit hat der Stadtrat einen Gestaltungsspielraum, über den wir jetzt endlich Klarheit herstellen müssen."