Verdienen Rechtsanwälte an ihrem
Stadtratsmandat?
GAL kritisiert, dass fast ausschließlich
Stadtratsmitglieder die Stadt in Prozessen vertreten
Wenn die Stadt einen zivilen Gerichtsprozess
bestreiten und dafür einen externen Rechtsanwalt engagieren muss,
dann kommen derzeit fast immer die im Stadtrat vertretenen drei
Rechtsanwälte zum Zuge. Diese gängige Praxis, 1996 von
Oberbürgermeister Lauer verfügt, will nun die Stadtratsfraktion
der Grün-Alternativen Liste GAL zur Diskussion stellen.
GAL-Stadträtin Ulrike Heucken sieht vor allem die
vom Oberbürgermeister für diese Praxis gegebene Begründung
skeptisch. Demnach sollen die Rechtsanwälte dafür entschädigt
werden, dass es ihnen verwehrt ist, Mandanten in Prozessen gegen die
Stadt zu vertreten. "Das ist zwar ein beruflicher
Nachteil", so Heucken, "aber jeder Kandidat ist darüber
informiert, bevor er sich in den Stadtrat wählen lässt. Es
rechtfertigt noch nicht, dass man im Gegenzug die juristischen
Vertretungen überwiegend an Stadträte vergibt."
Insbesondere fragt Ulrike Heucken nach den
Erfahrungen in den vergangenen Jahren mit der bisherigen Handhabung.
"Die Prozesse, die Kommunen zu führen haben, sind oft so
kompliziert, dass dafür explizite juristische Spezialisten
gebraucht werden." Sie plädiert deshalb dafür, die Regelung
zu öffnen, so dass auch, aber nicht nur Rechtsanwälte aus den
Reihen des Stadtrats juristische Mandate der Stadt übernehmen
können. Kriterium für die Beauftragung solle allein die
juristische Kompetenz eines Rechtsvertreters sein und nicht dessen
Stadtratsmitgliedschaft, die aus ehrenamtlichen Gründen bestehe.
"Es sind gerade solche Vorgaben, die in der
Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, als diene der Stadtrat wie
ein Selbstbedienungsladen dazu, sich mit lukrativen Aufträgen zu
versorgen. Um Schaden für den Ruf des Stadtrats abzuwenden, sollte
die bisherige Praxis offen gelegt und diskutiert werden", meint
auch GAL-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Grader und fordert eine
Behandlung des Antrags in einer öffentlichen Sitzung des Stadtrats.
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