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Pressemitteilung vom 27. Oktober 2005

Verdienen Rechtsanwälte an ihrem Stadtratsmandat?

GAL kritisiert, dass fast ausschließlich Stadtratsmitglieder die Stadt in Prozessen vertreten

 

Wenn die Stadt einen zivilen Gerichtsprozess bestreiten und dafür einen externen Rechtsanwalt engagieren muss, dann kommen derzeit fast immer die im Stadtrat vertretenen drei Rechtsanwälte zum Zuge. Diese gängige Praxis, 1996 von Oberbürgermeister Lauer verfügt, will nun die Stadtratsfraktion der Grün-Alternativen Liste GAL zur Diskussion stellen.

GAL-Stadträtin Ulrike Heucken sieht vor allem die vom Oberbürgermeister für diese Praxis gegebene Begründung skeptisch. Demnach sollen die Rechtsanwälte dafür entschädigt werden, dass es ihnen verwehrt ist, Mandanten in Prozessen gegen die Stadt zu vertreten. "Das ist zwar ein beruflicher Nachteil", so Heucken, "aber jeder Kandidat ist darüber informiert, bevor er sich in den Stadtrat wählen lässt. Es rechtfertigt noch nicht, dass man im Gegenzug die juristischen Vertretungen überwiegend an Stadträte vergibt."

Insbesondere fragt Ulrike Heucken nach den Erfahrungen in den vergangenen Jahren mit der bisherigen Handhabung. "Die Prozesse, die Kommunen zu führen haben, sind oft so kompliziert, dass dafür explizite juristische Spezialisten gebraucht werden." Sie plädiert deshalb dafür, die Regelung zu öffnen, so dass auch, aber nicht nur Rechtsanwälte aus den Reihen des Stadtrats juristische Mandate der Stadt übernehmen können. Kriterium für die Beauftragung solle allein die juristische Kompetenz eines Rechtsvertreters sein und nicht dessen Stadtratsmitgliedschaft, die aus ehrenamtlichen Gründen bestehe.

"Es sind gerade solche Vorgaben, die in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, als diene der Stadtrat wie ein Selbstbedienungsladen dazu, sich mit lukrativen Aufträgen zu versorgen. Um Schaden für den Ruf des Stadtrats abzuwenden, sollte die bisherige Praxis offen gelegt und diskutiert werden", meint auch GAL-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Grader und fordert eine Behandlung des Antrags in einer öffentlichen Sitzung des Stadtrats.