Tagen Aufsichtsräte bald öffentlich?
Verwaltungsgerichtsurteil könnte diese
Folge haben – GAL spricht von Sieg der Demokratie
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg über
einen in Passau angestrebten Bürgerentscheid könnte auch in
Bamberg grundsätzliche Folgen haben. Das meint jedenfalls
GAL-Stadtrat Peter Gack, der sofort nach Bekanntwerden der
Entscheidung einen entsprechenden Antrag an Oberbürgermeister Lauer
stellte.
Per Bürgerbegehren wollten die Passauer erreichen,
dass die Aufsichtsratssitzungen der städtischen GmbHs künftig
zumindest teilweise öffentlich stattfinden, so dass die Medien
darüber berichten können. Dagegen klagte die Passauer
Stadtratsmehrheit, hatte aber nun vor dem Verwaltungsgericht
Regensburg keinen Erfolg. Die Stadt muss den Bürgerentscheid wie
vorgesehen durchführen.
Die Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsräte ist
auch in Bamberg in den letzten Monaten zum Streitpunkt geworden. Auf
eine Anfrage der Fraktion FW-FDP-BR hatte die Stadtverwaltung
rigoros geantwortet und die gesetzlichen Vorschriften ausgesprochen
eng ausgelegt. Aufsichtsratsmitglieder seien zu absoluter
Geheimhaltung verpflichtet, nicht einmal ihren Fraktionskollegen
dürften sie über Interna der GmbH-Sitzungen berichten. Lediglich
der Oberbürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender ist nach dieser
Lesart befugt, Informationen zu veröffentlichen.
Das Verwaltungsgericht Regensburg sieht die
Rechtslage zur Freude der GAL wesentlich anders. Es bekräftigt
zwar, dass es vertrauliche Sachverhalte gibt, die einer
Verschwiegenheitspflicht unterliegen, lehnt aber eine pauschale
Geheimhaltungspflicht ab. Der Aufsichtsrat selbst soll sich nach
Meinung des Gerichts per Satzung klare Kriterien dafür setzen, was
als geheim einzustufen ist bzw. welches Organ der GmbH etwas als
geheim festlegen kann. In der mündlichen Urteilsbegründung betonen
die Richter die besondere Bedeutung von kommunalen GmbHs in einer
Demokratie: "Geheimniskrämerei erzeugt Misstrauen. Demokratie
erfordert Transparenz der Entscheidungen." Gerade Entschlüsse,
die Strom, Gas, Wasser, städtische Bäder oder Wohnungen betreffen,
berührten die Bürger und Bürgerinnen hautnah. Deshalb hätten
diese ein demokratisch legitimiertes Recht auf Informationen, um
ihre Wahlentscheidungen, die letztlich auch für die Besetzung der
Aufsichtsräte ausschlaggebend sind, fundiert treffen zu können.
"Das ist ein Sieg für die Demokratie", so
die erfreute Reaktion in den Reihen der GAL. Die grün-alternative
Stadtratsfraktion hatte, seit es städtische GmbH-Gründungen in
Bamberg gibt, immer wieder die mangelnde Transparenz angeprangert
und war nicht nur einmal mit den Verschwiegenheitsregeln in Konflikt
geraten. GAL-Stadtrat Peter Gack will nun per Antrag von der
Verwaltung prüfen lassen, ob auch in Bamberg künftig ein Teil der
Aufsichtsratssitzungen öffentlich abzuhalten ist und entsprechende
Satzungsänderungen nötig sind.
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