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Pressemitteilung vom 3. Februar 2005

Tagen Aufsichtsräte bald öffentlich?

Verwaltungsgerichtsurteil könnte diese Folge haben – GAL spricht von Sieg der Demokratie

 

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg über einen in Passau angestrebten Bürgerentscheid könnte auch in Bamberg grundsätzliche Folgen haben. Das meint jedenfalls GAL-Stadtrat Peter Gack, der sofort nach Bekanntwerden der Entscheidung einen entsprechenden Antrag an Oberbürgermeister Lauer stellte.

Per Bürgerbegehren wollten die Passauer erreichen, dass die Aufsichtsratssitzungen der städtischen GmbHs künftig zumindest teilweise öffentlich stattfinden, so dass die Medien darüber berichten können. Dagegen klagte die Passauer Stadtratsmehrheit, hatte aber nun vor dem Verwaltungsgericht Regensburg keinen Erfolg. Die Stadt muss den Bürgerentscheid wie vorgesehen durchführen.

Die Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsräte ist auch in Bamberg in den letzten Monaten zum Streitpunkt geworden. Auf eine Anfrage der Fraktion FW-FDP-BR hatte die Stadtverwaltung rigoros geantwortet und die gesetzlichen Vorschriften ausgesprochen eng ausgelegt. Aufsichtsratsmitglieder seien zu absoluter Geheimhaltung verpflichtet, nicht einmal ihren Fraktionskollegen dürften sie über Interna der GmbH-Sitzungen berichten. Lediglich der Oberbürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender ist nach dieser Lesart befugt, Informationen zu veröffentlichen.

Das Verwaltungsgericht Regensburg sieht die Rechtslage zur Freude der GAL wesentlich anders. Es bekräftigt zwar, dass es vertrauliche Sachverhalte gibt, die einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen, lehnt aber eine pauschale Geheimhaltungspflicht ab. Der Aufsichtsrat selbst soll sich nach Meinung des Gerichts per Satzung klare Kriterien dafür setzen, was als geheim einzustufen ist bzw. welches Organ der GmbH etwas als geheim festlegen kann. In der mündlichen Urteilsbegründung betonen die Richter die besondere Bedeutung von kommunalen GmbHs in einer Demokratie: "Geheimniskrämerei erzeugt Misstrauen. Demokratie erfordert Transparenz der Entscheidungen." Gerade Entschlüsse, die Strom, Gas, Wasser, städtische Bäder oder Wohnungen betreffen, berührten die Bürger und Bürgerinnen hautnah. Deshalb hätten diese ein demokratisch legitimiertes Recht auf Informationen, um ihre Wahlentscheidungen, die letztlich auch für die Besetzung der Aufsichtsräte ausschlaggebend sind, fundiert treffen zu können.

"Das ist ein Sieg für die Demokratie", so die erfreute Reaktion in den Reihen der GAL. Die grün-alternative Stadtratsfraktion hatte, seit es städtische GmbH-Gründungen in Bamberg gibt, immer wieder die mangelnde Transparenz angeprangert und war nicht nur einmal mit den Verschwiegenheitsregeln in Konflikt geraten. GAL-Stadtrat Peter Gack will nun per Antrag von der Verwaltung prüfen lassen, ob auch in Bamberg künftig ein Teil der Aufsichtsratssitzungen öffentlich abzuhalten ist und entsprechende Satzungsänderungen nötig sind.