GAL unterstützt Volksbegehren "Aus
Liebe zum Wald"
Bei Plenum referierte Erich Spranger vom BN
über Volksbegehren und "Forstreform"
Was unterscheidet die "Forstreform" von
dem Gegenentwurf des Volksbegehrens? Mit dieser Eingangsfrage
verglich Erich Spranger vom Bund Naturschutz am vergangenen
GAL-Plenum die beiden Vorlagen für ein neues Waldgesetz
miteinander. Mehrheitlich sprach sich das Plenum dafür aus, für
das Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald" zu unterschreiben.
Eine Reform der Forstverwaltung sei zwar
grundsätzlich richtig. Die Pläne der Staatsregierung aber zielten
auf eine Kommerzialisierung des öffentliches Waldes zu Lasten des
Gemeinwohls, sagte Erich Spranger. Die Staatsregierung plane die
Forstämter aufzulösen und den Landwirtschaftsämtern
unterzuordnen. Der Staatswald – etwa ein Drittel der bayerischen
Wälder – soll von einer Anstalt des öffentlichen Rechts
bewirtschaften werden. "Diese Anstalt müsste sich aus dem
Holzeinschlag und weiteren Geschäftsfeldern ausschließlich selbst
finanzieren", so der BN-Referent. Einer gewinnträchtigen
Vermarktung von Ressourcen des Staatswaldes würden "Tür und
Tor geöffnet" werden, warnt der Diplom-Geoökologe. Denn um
die Einnahmen zu steigern, würde der Abbau von Bodenschätzen
wichtiger als der Walderhalt werden.
Die bisherige Betreuung und Beratung für private
Waldbesitzer würde wesentlich eingeschränkt werden: Statt wie
bisher durch die Forstämter, müssten sie Waldbesitzer für
betriebliche Beratungen an die Forstbetriebsgemeinschaften wenden.
Aber nur wer da Mitglied ist, wird auch beraten, was nicht einmal
für die Hälfte aller Waldbesitzer zutreffe. Spranger sieht die
Forstbetriebsgemeinschaften als Interessenverbände, die vom
Freistaat zudem mit hohen Zuschüssen gefördert werden.
"Andere Forstsachverständige oder Beratungsbüros erhalten
diese Zuschüsse nicht", erklärt er. In mehrfacher Weise also
Wettbewerbsverzerrungen, bei denen vor allem die kleinen
Waldbesitzer die deutlichen Verlierer wären, so Spranger.
Die Initiatoren des Volksbegehrens wollen dagegen
die Forstämter erhalten und zu "Kompetenzzentren für den
Wald" entwickeln. Sie sollen kostenlos und unabhängig beraten
und sich dabei an den Belangen des Gemeinwohls und der Waldbesitzer
orientieren. Ein weiteres Ziel des Volksbegehrens, so Spranger, sei
der festgeschriebene Vorrang der Gemeinwohlfunktionen vor den
Nutzfunktionen der öffentlichen Wälder. Trinkwasserschutz,
Artenschutz, Bodenschutz und Erholung im Wald sollen so in
öffentlichen Wäldern unabhängig von den Einnahmen aus Holzverkauf
und Nebennutzungen finanziert werden.
Spranger hält den Gesetzesentwurf der
Staatsregierung hier in viele Punkte für "zu schwammig
formuliert." Die Staatsregierung etwa schreibe im
Gesetzesentwurf, dass der Staatswald "vorbildlich" zu
bewirtschaften sei. Wie diese "Vorbildlichkeit" genau
aussehe, stünde nicht im Gesetzestext, so Spranger. Leicht ließe
sich so eine Textstelle in "wirtschaftlich vorbildlich"
uminterpretieren, kritisierte er. "Den Anforderungen einer
zukunftsorientierten und nachhaltigen Waldwirtschaft wird die
´Forstreform´ so nicht gerecht." Da die Bewirtschaftung des
Staatswaldes in öffentlich-rechtlicher Verantwortung außerdem nur
einer "Soll-Bestimmung" unterliegt, drohe mittel- und
langfristig eine Privatisierung der Wälder – mit entsprechenden
Folgen und ohne weitere Gesetzesänderung. "Das bayerische
Tafelsilber ´Wald´ lässt sich so leichter verscherbeln",
mahnte der Naturschützer.
In der anschließenden Diskussion sprach sich das
GAL-Plenum dafür aus, das Volksbegehren unterstützen zu wollen. Um
einem drohenden Volksentscheid "den Wind aus den Segeln zu
nehmen", werde die Staatsregierung bei einem erfolgreichen
Volksbegehren den eigenen Gesetzesentwurf verbessern, vermutete
Stadtrat Peter Gack. Schon deswegen empfehle er, sich für das
Volksbegehren im Rathaus einzutragen. Eintragungsfrist ist vom 16.
November bis zum 29. November. Nähere Informationen zum
Volksbegehren gibt es außerdem auch auf www.volksbegehren-wald.de
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