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Pressemitteilung vom 7. November 2004

GAL unterstützt Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald"

Bei Plenum referierte Erich Spranger vom BN über Volksbegehren und "Forstreform"

 

Was unterscheidet die "Forstreform" von dem Gegenentwurf des Volksbegehrens? Mit dieser Eingangsfrage verglich Erich Spranger vom Bund Naturschutz am vergangenen GAL-Plenum die beiden Vorlagen für ein neues Waldgesetz miteinander. Mehrheitlich sprach sich das Plenum dafür aus, für das Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald" zu unterschreiben.

Eine Reform der Forstverwaltung sei zwar grundsätzlich richtig. Die Pläne der Staatsregierung aber zielten auf eine Kommerzialisierung des öffentliches Waldes zu Lasten des Gemeinwohls, sagte Erich Spranger. Die Staatsregierung plane die Forstämter aufzulösen und den Landwirtschaftsämtern unterzuordnen. Der Staatswald – etwa ein Drittel der bayerischen Wälder – soll von einer Anstalt des öffentlichen Rechts bewirtschaften werden. "Diese Anstalt müsste sich aus dem Holzeinschlag und weiteren Geschäftsfeldern ausschließlich selbst finanzieren", so der BN-Referent. Einer gewinnträchtigen Vermarktung von Ressourcen des Staatswaldes würden "Tür und Tor geöffnet" werden, warnt der Diplom-Geoökologe. Denn um die Einnahmen zu steigern, würde der Abbau von Bodenschätzen wichtiger als der Walderhalt werden.

Die bisherige Betreuung und Beratung für private Waldbesitzer würde wesentlich eingeschränkt werden: Statt wie bisher durch die Forstämter, müssten sie Waldbesitzer für betriebliche Beratungen an die Forstbetriebsgemeinschaften wenden. Aber nur wer da Mitglied ist, wird auch beraten, was nicht einmal für die Hälfte aller Waldbesitzer zutreffe. Spranger sieht die Forstbetriebsgemeinschaften als Interessenverbände, die vom Freistaat zudem mit hohen Zuschüssen gefördert werden. "Andere Forstsachverständige oder Beratungsbüros erhalten diese Zuschüsse nicht", erklärt er. In mehrfacher Weise also Wettbewerbsverzerrungen, bei denen vor allem die kleinen Waldbesitzer die deutlichen Verlierer wären, so Spranger.

Die Initiatoren des Volksbegehrens wollen dagegen die Forstämter erhalten und zu "Kompetenzzentren für den Wald" entwickeln. Sie sollen kostenlos und unabhängig beraten und sich dabei an den Belangen des Gemeinwohls und der Waldbesitzer orientieren. Ein weiteres Ziel des Volksbegehrens, so Spranger, sei der festgeschriebene Vorrang der Gemeinwohlfunktionen vor den Nutzfunktionen der öffentlichen Wälder. Trinkwasserschutz, Artenschutz, Bodenschutz und Erholung im Wald sollen so in öffentlichen Wäldern unabhängig von den Einnahmen aus Holzverkauf und Nebennutzungen finanziert werden.

Spranger hält den Gesetzesentwurf der Staatsregierung hier in viele Punkte für "zu schwammig formuliert." Die Staatsregierung etwa schreibe im Gesetzesentwurf, dass der Staatswald "vorbildlich" zu bewirtschaften sei. Wie diese "Vorbildlichkeit" genau aussehe, stünde nicht im Gesetzestext, so Spranger. Leicht ließe sich so eine Textstelle in "wirtschaftlich vorbildlich" uminterpretieren, kritisierte er. "Den Anforderungen einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Waldwirtschaft wird die ´Forstreform´ so nicht gerecht." Da die Bewirtschaftung des Staatswaldes in öffentlich-rechtlicher Verantwortung außerdem nur einer "Soll-Bestimmung" unterliegt, drohe mittel- und langfristig eine Privatisierung der Wälder – mit entsprechenden Folgen und ohne weitere Gesetzesänderung. "Das bayerische Tafelsilber ´Wald´ lässt sich so leichter verscherbeln", mahnte der Naturschützer.

In der anschließenden Diskussion sprach sich das GAL-Plenum dafür aus, das Volksbegehren unterstützen zu wollen. Um einem drohenden Volksentscheid "den Wind aus den Segeln zu nehmen", werde die Staatsregierung bei einem erfolgreichen Volksbegehren den eigenen Gesetzesentwurf verbessern, vermutete Stadtrat Peter Gack. Schon deswegen empfehle er, sich für das Volksbegehren im Rathaus einzutragen. Eintragungsfrist ist vom 16. November bis zum 29. November. Nähere Informationen zum Volksbegehren gibt es außerdem auch auf www.volksbegehren-wald.de