Mittagsbetreuung in der verläßlichen
Halbtagsschule - Sachstandsbericht 29.
Mai 2001
Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister,
hiermit beantrage ich einen
Sachstandsbericht zum vorgenannten Thema im
Rahmen der nächsten Sitzung
zuständigen Senates oder Ausschusses (Schul- und
Kultursenates, Jugendhilfe- oder Sozialhilfeausschuß).
Im letzten Jahr stieß das
Kultusministerium die Idee der verläßlichen Halbtagssschule
an, eine nach Überzeugung meiner Fraktion sinnvolle
Einrichtung. Unklar blieb schon 2000 die Finanzierung der
Idee, da sich weder Jugendhilfe noch der Freistaat für das
Konzept finanziell zuständig sehen.
Unabhängig von den
Finanzierungsproblemen stellt das Konzept der verläßlichen
Halbtagsschule ein gutes und zum Teil dringend notwendiges
Konzept dar. Mittlerweile ist der Anteil von
Ein-Eltern-Familien auf 20% aller Familien gestiegen.
Plausibel ist, daß gerade Alleinerziehende in größerem
Umfang auf Unterstützung angewiesen sind als Familien, in
denen zwei Erwachsene leben.
Der Unterstützungsbedarf von
Alleinerziehenden liegt häufig in dem Zeitraum um die
Mittagsstunde, in dem die Schule zu Ende, der Elternteil aber
noch berufstätig ist.
Folgende Fragen scheinen uns
klärungsbedürftig zu sein:
-
Wie hoch ist der Bedarf nach einer
verläßlichen Halbtagsschule in den einzelnen
Grundschulsprengeln?
-
In welchen Grundschulen wurden
entsprechende Betreuungsformen eingerichtet?
-
Welche Erfahrungen wurden in den Sprengeln
gemacht, in denen die verläßliche Halbtagsschule
existiert?
-
Wie werden die Betreuungsformen
finanziert, insbesondere in welchen Bereichen liegt der
Elternbeitrag?
-
Werden die Kosten bedürftiger =
Sozialhilfe beziehender Eltern bei Bedarf vom Sozialamt
übernommen?
Ich danke Ihnen schon heute
für Ihre Unterstützung und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Wolfgang Budde
|