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                   Mittagsbetreuung in der verläßlichen
                  Halbtagsschule - Sachstandsbericht   29.
                  Mai 2001
                   Sehr geehrter Herr
                  Oberbürgermeister, 
                  hiermit beantrage ich einen
                  Sachstandsbericht zum vorgenannten Thema im 
                  Rahmen der nächsten Sitzung
                  zuständigen Senates oder Ausschusses (Schul- und
                  Kultursenates, Jugendhilfe- oder Sozialhilfeausschuß). 
                  Im letzten Jahr stieß das
                  Kultusministerium die Idee der verläßlichen Halbtagssschule
                  an, eine nach Überzeugung meiner Fraktion sinnvolle
                  Einrichtung. Unklar blieb schon 2000 die Finanzierung der
                  Idee, da sich weder Jugendhilfe noch der Freistaat für das
                  Konzept finanziell zuständig sehen. 
                  Unabhängig von den
                  Finanzierungsproblemen stellt das Konzept der verläßlichen
                  Halbtagsschule ein gutes und zum Teil dringend notwendiges
                  Konzept dar. Mittlerweile ist der Anteil von
                  Ein-Eltern-Familien auf 20% aller Familien gestiegen.
                  Plausibel ist, daß gerade Alleinerziehende in größerem
                  Umfang auf Unterstützung angewiesen sind als Familien, in
                  denen zwei Erwachsene leben. 
                  Der Unterstützungsbedarf von
                  Alleinerziehenden liegt häufig in dem Zeitraum um die
                  Mittagsstunde, in dem die Schule zu Ende, der Elternteil aber
                  noch berufstätig ist. 
                  Folgende Fragen scheinen uns
                  klärungsbedürftig zu sein: 
                  
                    - 
                      
Wie hoch ist der Bedarf nach einer
                      verläßlichen Halbtagsschule in den einzelnen
                      Grundschulsprengeln?  
                    - 
                      
In welchen Grundschulen wurden
                      entsprechende Betreuungsformen eingerichtet?  
                    - 
                      
Welche Erfahrungen wurden in den Sprengeln
                      gemacht, in denen die verläßliche Halbtagsschule
                      existiert?  
                    - 
                      
Wie werden die Betreuungsformen
                      finanziert, insbesondere in welchen Bereichen liegt der
                      Elternbeitrag?  
                    - 
                      
Werden die Kosten bedürftiger =
                      Sozialhilfe beziehender Eltern bei Bedarf vom Sozialamt
                      übernommen?  
                   
                  Ich danke Ihnen schon heute
                  für Ihre Unterstützung und verbleibe 
                  mit freundlichem Gruß 
                  Wolfgang Budde 
              
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