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                   Verzicht des Gartenamts auf den Einsatz
                  von Laubblas- und Laubsauggeräten
                     
                  Bamberg, den 14. Mai 2001 
                  Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
                  veranlasst durch eine Information des
                  Bundesamtes für Naturschutz und des Umweltbundesamtes möchte
                  ich anregen, dass das städtische Gartenamt künftig
                  umweltschädliche Laubsaug- und Laubblasgeräte nicht mehr
                  bzw. nur noch in deutlich verringertem Ausmaß einsetzt, und
                  stelle deshalb folgenden Antrag: 
                    
                  Antrag 
                  Die Stadtverwaltung berichtet 
                  
                    - 
                      
in welchem zeitlichen Ausmaß und an
                      welchen Stellen in Bamberg Laubblas- und Laubsauggeräte
                      eingesetzt werden,  
                    - 
                      
wie der technische Standard dieser Geräte
                      ist und  
                    - 
                      
wie der Einsatz der Geräte künftig
                      minimiert oder auch ganz eingestellt werden kann.  
                   
                  Begründung: 
                  1. Von Naturschutzexperten wird darauf
                  hingewiesen, dass der Einsatz dieser Geräte zu teilweise
                  erheblichen Naturschäden führt, da die sogenannte frische
                  Streuschicht (das herabfallende Laub) zerstört wird. Durch
                  Laubsaugen bzw. –blasen wird die Humusbildung reduziert, der
                  Lebensraum für Bodenorganismen und –tiere vernichtet, die
                  Schutzschicht des Bodens gegen Austrocknung und
                  Extremptemperaturen nachhaltig verletzt und das ökologische
                  Gleichgewicht empfindlich gestört. 
                  2. Durch Lärm und Gestank stellen die
                  teilweise Tage dauernden Arbeiten eine wesentliche
                  Belästigung für die anwohnenden Menschen dar. (Das
                  Umweltbundesamt empfiehlt als Mindeststandard:
                  Schallemissionspegel von 96 dB(A), was einem privat genutzen
                  Rasenmäher entspricht; 4-Takt-Verbrennungsmotoren, die
                  mindestens die Schadstoffnormen von CARB erfüllen.) 
                  3. Das städtische Umweltamt hat erst im
                  letzten Jahr dazu aufgerufen, in privaten Gärten keine
                  Laubblas- und Laubsauggeräte zu verwenden, was unsere volle
                  Unterstützung findet. Im Sinne der Lokalen Agenda 21 und
                  eines nachhaltigen Umgangs mit städtischer Natur sollte aber
                  auch die Stadtverwaltung selbst mit gutem Beispiel vorangehen
                  und insbesondere auf extensiv gepflegten Flächen (z.B.
                  Kanaldämme), wo nur ein bis zweimal pro Jahr gemäht wird,
                  diese Geräte ganz weglassen. 
                    
                  Mit freundlichen Grüssen 
                  Petra Friedrich 
              
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